Nachbar klagt wegen LärmVerwunderung über Volksbühnen-Urteil in Köln

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Die Volksbühne in Köln

Köln – Der Streit um die Baugenehmigung für die Volksbühne am Rudolfplatz wird juristisch offenbar in die nächste Runde gehen. Am Freitag berieten Anwälte von Stadt und Volksbühne die Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, das am Donnerstag die Baugenehmigung für „rechtswidrig“ erklärt und mehr Lärmschutz aus Rücksicht auf die Nachbarschaft angemahnt hatte (wir berichteten). „Wir prüfen intensiv, ob Rechtsmittel eingelegt werden“, sagte Jutta Unger, Geschäftsführerin des Vereins Freie Volksbühne.

Betrieb in der Volksbühne geht zunächst wie geplant weiter

Der Betrieb in der Volksbühne wird zunächst planmäßig fortgesetzt, derzeit läuft das Musical„Himmel und Kölle“. Verwunderung herrscht bei der Volksbühne vor allem, weil sich das Gericht bei seiner Entscheidung auf die „Freizeitlärm-Richtlinie“ berufen hat. Bislang galt für das einstige Millowitsch-Theater eine Lärm-Richtlinie für geschlossene Räume. „Ein Theater ist nicht plötzlich mit einem Sportplatz zu vergleichen. Das Urteil könnte bundesweite Folgen haben, auch deshalb liegt eine Berufung nahe“, sagte Vorstand Hans-Georg Bögner der Rundschau.

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Nach der Übernahme des Betriebs hatte der Verein „vorsorglich“ eine Baugenehmigung eingeholt, um die veränderte Programmgestaltung rechtlich abzusichern. Diese wurde von der Stadt im Jahr 2018 erteilt. Derzeit stehen mehr Konzerte im Veranstaltungskalender als früher. Allerdings wurden auch im einstigen Millowitsch-Theater immer schon Konzerte gegeben – Bläck Fööss, Höhner und andere kölsche Bands hatten hier manchmal fast bis Mitternacht gespielt. Nach Streitigkeiten mit der Nachbarschaft enden Veranstaltungen in der Volksbühne derzeit um 22 Uhr, zudem werden permanent Lärmmessungen durchgeführt. Mit Zuschüssen der Stadt war kürzlich zudem eine neue – auf den Saal der Volksbühne abgestimmte – Beschallungsanlage eingebaut worden.

Bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils gilt vorerst die alte Baugenehmigung. Sollte das Urteil bestätigt oder akzeptiert werden, müsste die Stadt eine neue Baugenehmigung mit strengeren Lärmschutzanforderungen erteilen. (tho)

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