MittagskommentarVergleichen der Entschädigung für Kölner Aufsichtsräte schadet nicht

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Kämmerin Dörte Diemert.

Köln – Eines vorweg: Wer seine Arbeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens ernst nimmt, der hat eine Menge Arbeit und Verantwortung, von Haftungsfragen bei Fehlern ganz zu schweigen.

Dass es dafür eine finanzielle Entschädigung gibt, sollte selbstverständlich sein – genauso wie die Pflicht jedes Aufsichtsrats, sein Mandat gewissenhaft zum Wohle des Unternehmens auszuüben. Das gilt auch für die Töchter und Beteiligungen der Stadt Köln.

Die Überprüfung ist legitim

Dass die Verwaltung überprüfen möchte, ob die hier seit Ende der 90er Jahre in unveränderter Höhe gezahlten Sitzungsgelder noch angemessen und zeitgemäß sind, ist legitim. Einen Blick auf die Praxis in anderen Städten zu werfen, schadet nicht.

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Dass anderswo häufig eine Kombination aus Pauschale und Sitzungsgeld gewährt wird, dürfte Gründe haben. Zur Frage der Angemessenheit gehört aber auch, die Höhe der Entschädigung an der Größe und Bedeutung des jeweiligen Unternehmens auszurichten. koeln@kr-redaktion.de

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