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FinanzausschussVergütung von Aufsichtsräten in Köln kommt auf den Prüfstand

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Kämmerin Dörte Diemert.

Köln – Werden Aufsichtsräte in städtischen Unternehmen für ihre Arbeit angemessen bezahlt? Diese Frage beschäftigt im November den Finanzausschuss des Stadtrats.

Kämmerin Dörte Diemert hat der Politik vorgeschlagen, die Angemessenheit der derzeit gewährten Vergütung "hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Höhe“ zu überprüfen. Begründet wird der Vorstoß damit, dass die Entgelte für die Mitglieder der Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften seit rund 20 Jahren nicht verändert wurden.

Mehr Geld gibt es nur bei der Rheinenergie

Gezahlt werden nahezu einheitlich rund 250 Euro Sitzungsgeld pro Mitglied und Sitzungsteilnahme – unabhängig von der Größe und Bedeutung des Unternehmens. Aufsichtsratsvorsitzende erhalten rund 500 Euro pro Sitzung, ihre Stellvertreter rund 375 Euro.

Die Werte stammen noch aus D-Mark-Zeiten, als es 500, 750 oder 1000 D-Mark pro Sitzung gab. Eine Ausnahme stellt das größte städtische Unternehmen Rheinenergie dar, bei dem 500 statt 250 Euro pro Sitzung gezahlt werden.

Muss die Aufsichtsratsvergütung reformiert werden?

Im Zuge der 2018 vom Rat beschlossenen Überprüfung des städtischen Kodex für gute Unternehmensführung ("Public Corporate Governance Kodex“, kurz PCGK), war in Politik und städtischen Unternehmen die Frage diskutiert worden, ob die Aufsichtsratsvergütung reformiert werden müsse.

Befürworter einer Neuregelung machen geltend, dass die Anforderungen an Aufsichtsräte gestiegen sind. Auch außerhalb von Sitzungen seien viele Aufgaben zu erledigen, wie die Vorbereitung, die Prüfung umfangreicher Unterlagen oder Weiterbildungen.

Pauschalbeiträge soll es in Zukunft geben

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der neugegründeten Köln Business Wirtschaftsförderung GmbH (KBW) dem Alleineigentümer Stadt Köln in seiner Sitzung am 1. Oktober empfohlen, bei der Aufsichtsratsvergütung von dem bisher in Köln üblichen Verfahren abzuweichen.

Vorgeschlagen wird ein jährlicher Pauschalbetrag pro Mitglied von 500 Euro plus einer Zahlung pro Sitzung in Höhe von 125 Euro für ein einfaches Mitglied sowie 375 Euro für den Vorsitzenden und 250 Euro für seine Stellvertreter.

Höhe und Struktur der Vergütung der Mandatsträger soll insgesamt überprüft werden

Wie die Kämmerin nun der Politik mitteilt, fehle "angesichts der weitgehenden Gleichbehandlung der Aufsichtsgremien“ der anderen städtischen Unternehmen jedoch die Grundlage, um bei der KBW anders zu verfahren. Diemert schlägt dem Finanzausschuss daher vor, "Höhe und Struktur“ der Vergütung der Mandatsträger insgesamt zu überprüfen, wie es in Ziffer 2.7.1 des PCGK auch gefordert werde.

Stimmt der Ausschuss zu, will die Verwaltung dem Rat anhand der Erkenntnisse der Prüfung einen Vorschlag zur künftigen Gestaltung der Vergütung machen.

Ein Blick nach München

Anders als in Köln wird bei kommunalen Unternehmen in anderen Städten neben dem reinen Sitzungsgeld auch eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt – so zum Beispiel bei den Stadtwerken München, den Berliner Wasserbetrieben oder dem Frankfurter Energieversorger Mainova.

Die Höhe der Pauschalen und Sitzungsgelder richtet sich in München nach der Größe und Bedeutung der städtischen Firmen, es werden Sitzungsgelder zwischen 100 und 350 Euro gezahlt.

Grüne sehen eine überfällige Überprüfung

Beim schwarz-grünen Ratsbündnis stößt der Vorstoß der Kämmerin auf Zustimmung. Es spreche vieles dafür, die laut PCGK vorgesehene Überprüfung vorzunehmen und sich die Lage in anderen Städten anzusehen, sagte CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau.

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Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Jörg Frank, erklärte: "Die Überprüfung der künftigen Höhe und Struktur der Aufwandsvergütungen für Aufsichtsräte ist überfällig.“