Tempo 30 ist umstrittenLärmgutachten für Bergisch Gladbacher Straße in Köln gefordert

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Auf der Bergisch Gladbacher Straße gilt seit Herbst 2019 abschnittsweise Tempo 30.

Auf der Bergisch Gladbacher Straße gilt seit Herbst 2019 abschnittsweise Tempo 30.

Mülheim – Die Stadt soll beauftragt werden, der Bezirksvertretung Mülheim die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen für ein Tempolimit auf der Bergisch Gladbacher Straße detailliert aufzuzeigen. Dazu gehört auch, dass anhand von Kartenmaterial eindeutig gezeigt wird, auf welchen Abschnitten der Hauptverkehrsachse in den Stadtteilen Mülheim, Buchheim, Holweide und Dellbrück sich die Messpunkte befanden. Das fordert ein Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Einzelmandatsträger Torsten Tücks (FDP) zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim.

Einschränkungen sollen mit Flüsterasphalt aufgehoben werden

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von durchgehend Tempo 30 – mit Ausnahme eines Abschnitts zwischen der Ringenstraße in Holweide und dem Herler Ring in Buchheim, wo weiterhin Tempo 50 gilt – wurde im Herbst 2019 eingeführt. Begründet wurde die Maßnahme mit der hohen Lärmbelastung für die Anlieger, die nach Messungen tagsüber bis zu 11 Dezibel über den Grenzwerten gelegen habe und nachts abschnittsweise sogar bis maximal 13 Dezibel. Die Einschränkungen sollen wieder aufgehoben werden, wenn wie geplant Flüsterasphalt als Straßendecke aufgetragen wurde.

Die CDU-Fraktion fragte daraufhin im August 2020 unter anderem, womit die durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung begründet sei und auf welchen Daten diese beruhen. Sie wollte damals wissen, ob die Stadtverwaltung nach Einführung des Tempolimits ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben hat, um einen eventuellen Effekt aufzuzeigen. Außerdem fragten die Christdemokraten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf allen Abschnitten notwendig sei. „Zwischen Herler Ring und Gilden-Brauerei gibt es doch kaum Wohnbebauung“, wurde in der Anfrage ein Beispiel genannt. Im Dezember 2020 teilte die Stadt mit, dass bislang kein solches Lärmgutachten in Arbeit sei.

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Tempolimit nicht überall sinnvoll

„Die Beantwortung unserer Anfrage wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet“, begründet CDU-Fraktionsvorsitzender Thomas Portz den Antrag. Es müsse klar unterschieden werden, wo ein solches Tempolimit sinnvoll und rechtsfest ist und wo sich Tempo 30 beispielsweise wegen fehlender Wohnbebauung entlang der Straße als widersinnig erweise. Portz: „Um das festzumachen, wollen wir sowohl das Lärmgutachten sehen, das vor der Geschwindigkeitsbegrenzung erstellt wurde, sowie auch ein neues, um den Schallpegel bei Tempo 30 zu dokumentieren und beide zu vergleichen.“ Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (SPD) wiederum hofft auf den Flüsterasphalt: „Wenn der endlich aufgebracht ist, hat sich das Problem Tempolimit erledigt.“

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