Tat geschah wohl in Notwehr22-Jähriger nach Messerstichen freigesprochen

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Landgericht Amtsgericht Köln

Das Landgericht Köln (Symbolbild).

Köln – Bereits beim Prozessauftakt hatte es sich angekündigt, am Dienstag ist ein 22-Jähriger nun wegen Notwehr vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Den Beweis für die Unschuld des Mannes, der einem 24-Jährigen vier Mal mit einem Messer in den Oberkörpergestochen hatte und diesen dabei lebensgefährlich verletzt hatte, hatten letztlich Aufnahmen einer hochauflösenden Überwachungskamera auf dem Hohenzollernring geliefert. „Der Angeklagte war in Wahrheit das Opfer, der Nebenkläger der Täter“, sagte der Vorsitzende Dr. Achim Hengstenberg in der Urteilsbegründung.

Am Morgen des 26. Juni 2021 war der Angeklagte nach langer Partynacht aus dem Nichts aus einer Gruppe von bis zu zwölf Männern heraus angegriffen worden. Der Mann setzte sich zur Wehr, wurde aber auf den Boden gerissen und mit Faustschlägen und Fußtritten gegen den Kopf traktiert. „Was einem anderen, nicht so wehrhaften Opfer geschehen wäre, wollen wir uns nicht ausmalen“, verdeutlichte Hengstenberg die Heftigkeit des Angriffs.

Opfer überlebte dank Not-OP

Der Angeklagte, der ein Messer bei sich führte, habe sich nicht besser zu helfen gewusst, als zuzustechen. Dabei stach er dem Geschädigten vier Mal in den Oberkörper. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und überlebte dank einer Not-OP, wobei ihm die Gallenblase entfernt werden musste. Hengstenberg: „Dass der Geschädigte hier im Prozess als Nebenkläger auftrat, ist absurd.“

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Dennoch verließ der Angeklagte nicht unbestraft den Gerichtssaal. Wegen zwei weiterer Anklagen verurteilte das Gericht den 22-Jährigen wegen des verbotenen Besitzes einer Schreckschusspistole zu 100 Tagessätzen zu je 10 Euro sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. (bks)

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