Mit Cannabis Krankheiten behandeltMechernicher zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

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Hanf-Pflanzen (Cannabis) wachsen in einem Garten. (Symbolbild)

Euskirchen – Ein 37 Jahre alter Mechernicher ist vom Euskirchener Schöffengericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Polizei hatte am 23. August 2020 im Keller seines Hauses eine Hanfplantage mit 22 Pflanzen sowie mehrere Behälter sichergestellt, die insgesamt knapp 480 Gramm Marihuana enthielten.

Vor Gericht räumte der Angeklagte Michael M. (Name geändert) die daraus resultierenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. In einer Erklärung, die sein Verteidiger Hagen Seipel vortrug, hieß es, er habe die Drogen zum einen für den Eigenkonsum produziert. „Mein Mandant leidet unter Depressionen“, sagte der Rechtsanwalt. Weil die Behandlung mit diversen Medikamenten erfolglos geblieben sei, habe er die Folgen der Krankheit mit Cannabis bekämpft.

Cannabis als Therapiemittel genutzt

Zum anderen nutzte, wie Seipel weiter ausführte, die Ehefrau des Mechernichers Marihuana aus der Kellerplantage als Therapiemittel. Sie sei an Krebs erkrankt gewesen und habe wegen Nierenversagens nicht auf herkömmliche Schmerzmittel zurückgreifen können.

Seipel legte dem Vorsitzenden Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen mehrere Atteste über die Erkrankungen des Angeklagten und der Ehefrau vor, ebenso das negative Ergebnis eines Drogen-Screenings vom 4. Mai. Seit dem Tag, als er mit der Cannabis-Aufzucht aufgeflogen sei, habe sein Mandant mit illegalem Betäubungsmittelkonsum nichts mehr zu tun, erklärte der Verteidiger.

Zweifel an Aussage

M. hat ein Handwerk erlernt, sich aber nach vielen Jahren in seinem ursprünglichen Beruf in einer anderen Branche selbstständig gemacht. Er betreibt einen CBD-Shop, in dem er nach Seipels Worten legale Produkte aus den heilenden Teilen der Marihuana-Pflanze sowie Lebensmittel verkauft.

Während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe zwischen sechs und acht Monaten beantragte, hatte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auf ein Jahr und auf die Zahlung einer Geldauflage plädiert. Da M. die Drogen zu Therapiezwecken eingesetzt habe, habe man es mit einem minderschweren Fall zu tun, sagte der Ankläger.

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Schmitz-Jansen ließ in der Urteilsbegründung Zweifel an der Version vom reinen Eigenkonsum anklingen. Drogenhandel war M. aber nicht nachzuweisen. Das Geständnis wertete das Gericht zu seinen Gunsten. Eine Geldauflage blieb ihm erspart. Seine finanzielle Lage sei schwierig, da das neue Geschäft noch nicht richtig angelaufen sei, sagte der Vorsitzende.

Mit der Bewährungsstrafe sei M. glimpflich davongekommen, resümierte der Richter. Er attestierte dem Mechernicher, auf den Pfad der Tugend zurückgelangt zu sein, fügte aber mit mahnendem Unterton hinzu: „Ich hoffe, dass es so bleibt.“

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