Prozessauftakt in KölnLeverkusener Ex-Feuerwehrmann soll Kinder missbraucht haben

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Der Angeklagte im Kölner Gerichtssaal

Leverkusen – Ihm waren Kinder anvertraut worden, er habe eine „Vorbildfunktion“ gehabt, heißt es vor dem Kölner Landgericht. Dort sitzt seit Donnerstag ein 45-Jähriger auf der Anklagebank. Er war von 1995 bis 2013 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Leverkusen, zunächst in Lützenkirchen und anschließend ab 2004 in Schlebusch.

31 Fälle werden vor Gericht aufgelistet, es soll zwischen 2002 und 2020 „zu übergriffigem Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen gekommen sein“, in 15 Fällen spricht das Gericht von sexuellem Missbrauch – in fünf Fällen waren die Kinder unter 14. Elf der Fälle gelten als verjährt, erklärte die Vorsitzende Richterin direkt zu Beginn des Prozesses, die anderen bleiben Bestandteil des Verfahrens.

Der Angeklagte arbeitete als ehrenamtlicher Jugendbetreuer und sollte dem Nachwuchs praktische und theoretische Kenntnisse zu der Tätigkeit als Feuerwehrmann beibringen. Auch nahm er an Übungen und Freizeitveranstaltungen teil und passte auf die Kinder und Jugendlichen auf.

Fotos und Videos erstellt

Zu den mutmaßlichen Taten soll es in seinen Wohnungen in Lützenkirchen und Schlebusch gekommen sein. Der mittlerweile 45-Jährige hat über Jahre Jugendliche unter 16 oder sogar unter 14 zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder durchgeführt beziehungsweise durchführen lassen. Zudem soll er auch Fotos und Videos erstellt und darüber hinaus auch weiteres pornografisches Material besessen haben, die „einen tatsächlichen Inhalt zeigen“, wie es in der Anklageschrift hieß. Einem Jungen gegenüber gab er sich über das Smartphone als Mädchen aus und forderte ihn auf, Nacktfotos zu schicken. Er textete ihm und insistierte so lange, bis der Junge ihm ein Video schickte.

Das Alter der Jugendlichen sei ihm dabei „bewusst“ gewesen, betonte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn. Der Angeklagte, der seit Oktober in Untersuchungshaft sitzt, erklärte, dass er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. Da sowohl Persönlichkeitsrechte von ihm wie auch der involvierten Kinder und Jugendlichen betroffen sind, stimmte die Vorsitzende Richter zu, die Öffentlichkeit für die Dauer der Einlassung auszuschließen.

Null Toleranz

Die Stadt Leverkusen wies am Donnerstag darauf hin, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um einen städtischen Mitarbeiter, sondern einen Ehrenamtler handelt. „Das Thema Prävention besitzt einen sehr hohen Stellenwert in der Arbeit mit Jugendlichen, zum Beispiel im Rahmen der Aktivitäten der Jugendfeuerwehr“, erklärte Stadtsprecherin Julia Trick. Es gelte eine „Null Toleranz-Devise bei jeglicher Art von Übergriffen“. Außerdem würden alle Anstrengungen unternommen, die Prävention stetig zu verbessern. Zudem müssten alle Personen mit Betreuungsaufgaben im Kinder- und Jugendbereich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

In der Gruppenarbeit vor Ort sollten Kinder und Jugendlichen gestärkt und sensibilisiert werden und eine Vertrauensbasis geschaffen werden, sodass sie sich „im Verdachtsfall ohne Scheu den Betreuern und Betreuerinnen anvertrauen können“. Der Prozess wird Ende Juli fortgesetzt, ein Urteil wird Anfang September erwartet.

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