Cocktailglas am SteuerOberberger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Waldbröl – Zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs hat das Schöffengericht einen 24-jährigen Morsbacher verurteilt. Er war angeklagt, bei einem illegalen Fahrzeugrennen mit 1,4 Promille in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand mit nicht angepasster Geschwindigkeit den Tod eines seiner beiden Mitfahrer verursacht zu haben.
Nach einem waghalsigen Überholmanöver im Juni 2021 zwischen den Morsbacher Ortschaften Holpe und Appenhagen hatte er in einer unmittelbar nachfolgenden Kurve die Kontrolle über sein Cabrio verloren, das sich dann mehrfach in einer abschüssigen Böschung überschlagen hatte. Dabei wurde sein 28-jähriger Beifahrer aus dem Fahrzeug geschleudert und war noch am Unfallort seinen Verletzungen erlegen.
Unfallfahrer panisch und geschockt
Der Fahrer des ersten der beiden überholten Fahrzeuge schilderte, dass das Auto recht zügig an ihm vorbeigefahren sei, ohne eine genaue Geschwindigkeit angeben zu können. Er selbst etwa 60 bis 70 Stundenkilometer gefahren. Der Unfallfahrer sei nach dem Aussteigen panisch und geschockt gewesen und habe gerufen: „Scheiße, das war so dumm!“ Ein nachfolgender Motorradfahrer habe den Mann angeschrien: „Du fährst nie wieder, wenn du getrunken hast!“
„Das war keine gute Stelle zum Überholen“, sagte der Beifahrer des überholten Fahrzeugs. „Wegen der Böschung in der Linkskurve war die Strecke überhaupt nicht einsehbar.“ Er berichtete, dass der Mann barfuß aus dem auf dem Dach liegenden Fahrzeug gestiegen sei. Der Fahrer des zweiten überholten Fahrzeugs berichtete, dass er gebremst habe, um ein Wiedereinscheren des Cabrios zu ermöglichen, falls es Gegenverkehr gegeben hätte.
Nicht beide Hände am Steuer
Die Staatsanwältin erklärte, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keine Rennsituation vorgelegen habe. Dennoch habe sich der Angeklagte der Gefährdung des Straßenverkehrs in Verbindung mit fahrlässiger Tötung schuldig gemacht. Auf einem zum Ende des letzten Verhandlungstags aufgetauchten Video sei sogar zu sehen, dass der Unfallfahrer ein Cocktailglas haltend nicht beide Hände am Steuer hatte.
Zudem sei er barfuß bei der Bedienung der Pedale beeinträchtigt gewesen, bevor es zu dem Unglück kam: „Dieser Fall kann emotionaler nicht sein.“ Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten unter Vorbehalt und 120 Stunden gemeinnützige Tätigkeit.
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Der Anwalt der Nebenklage sah eine Bewährung nicht als angemessen: „Der Getötete hat einen achtjährigen Sohn und seine Mutter ist in psychiatrischer Behandlung.“ Der Verteidiger hingegen betonte, dass das vorherige Saufgelage nicht geplant gewesen sei, zudem sei trotz des Videos nicht nachgewiesen, dass zum Unfallzeitpunkt nicht beide Hände am Steuer waren.
Richter Carsten Becker folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem verhängte er eine Führerscheinsperre von weiteren drei Monaten und ordnete 80 Sozialstunden an. Eine zusätzliche Geldstrafe gab es nicht: „Der von Ihnen angerichtete Sachschaden dürfte sich im sechsstelligen Bereich bewegen.“ Er ermahnte den Verurteilten, zukünftig nie mehr unter Alkoholeinfluss zu fahren: „Sie werden mit dieser moralischen Schuld ihr Leben lang klarkommen müssen.“

