Bis Januar 2027 müssen die nächsten Führerscheine umgetauscht sein. In Oberberg steigt der Andrang – im Winter drohen lange Wartezeiten.
Führerscheinumtausch in OberbergWer jetzt handeln muss

Je näher die Frist zum Umtausch rückt, desto länger können die Bearbeitungszeiten werden.
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Wer einen EU-Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, sollte in den kommenden Monaten einen Blick auf das Ausstellungsdatum werfen. Bis zum 19. Januar 2027 müssen diese Führerscheine gegen das aktuelle Dokument umgetauscht werden. Der Oberbergische Kreis empfiehlt allerdings, damit nicht bis zum Winter zu warten. Denn die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen: Je näher die Frist rückt, desto länger können die Bearbeitungszeiten werden.
Hintergrund ist der verpflichtende Führerscheinumtausch, der schrittweise in ganz Deutschland erfolgt. Bis zum 19. Januar 2033 müssen die bislang unbefristet ausgestellten Papierführerscheine sowie Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ausgetauscht sein. Für die verschiedenen Jahrgänge beziehungsweise Ausstellungsjahre gelten unterschiedliche Fristen. Bei den Papierführerscheinen sind die Fristen für nach 1953 Geborene bereits abgelaufen. Aktuell sind die Kartenführerscheine der Jahre 2002 bis 2004 an der Reihe.
Andrang steigt vor den Fristen
Wie viele Oberberger von der nächsten Frist betroffen sind und ihren Führerschein noch umtauschen müssen, kann der Kreis nicht genau beziffern. Grund dafür sind unter anderem Zu- und Wegzüge seit der Ausstellung der Dokumente. Eine grobe Orientierung liefert jedoch eine Hochrechnung: Der Kreis geht davon aus, dass über die zwölf Jahre der Umtauschaktion insgesamt etwa 135.000 Führerscheine in Oberberg ausgetauscht werden müssen. Rechnerisch wären das rund 11.000 pro Jahr. Weil die Fahrzeugdichte im ländlichen Raum höher sei, könnte die tatsächliche Zahl sogar darüber liegen.
Andrang nimmt vor der Frist zu Schon jetzt ist die Zahl der Umtausche hoch. Bis zum 17. August wurden im Oberbergischen Kreis in diesem Jahr 7665 Führerscheine umgetauscht. Damit sind es bereits mehr als im gesamten Jahr 2025 mit 7467 Umtauschaktionen.
Besonders groß wird der Andrang erfahrungsgemäß rund um die jeweiligen Fristen. Im Januar und Februar 2025 gingen zusammen 2886 Anträge ein. Auch zum Jahreswechsel 2025/26 stiegen die Zahlen deutlich: Allein im Januar wurden 1032 und im Februar 887 Anträge gestellt.
Antrag nicht mehr online möglich
Wer seinen Antrag derzeit einreicht, muss laut Kreis mit insgesamt etwa vier bis fünf Wochen rechnen, bis der neue Führerschein vorliegt. Die eigentliche Bearbeitung dauert aktuell ein bis zwei Wochen, anschließend kommen rund drei Wochen für Herstellung und Versand durch die Bundesdruckerei hinzu. Im Winter kann es allerdings erheblich länger dauern. Zu Spitzenzeiten im Winter 2025/26 nahm allein die Bearbeitung eines Antrags drei bis vier Monate in Anspruch.
Eine Online-Antragstellung ist inzwischen nicht mehr möglich. Der Antrag kann entweder beim Bürgerbüro der jeweiligen Wohnsitzkommune – mit Ausnahme von Gummersbach – oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Oberbergischen Kreises gestellt werden. Viele Oberberger wählen den Weg über ihre Kommune: Zwischen November 2025 und Februar 2026 wurden rund 72 Prozent der Anträge dort eingereicht.
Bis zu 31 Euro für den Umtausch
Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto. Wer einen Papierführerschein besitzt, der nicht im Oberbergischen Kreis ausgestellt wurde, benötigt zusätzlich eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde. Für den Umtausch wird eine Verwaltungsgebühr von bis zu 31 Euro fällig.
Der bisherige Führerschein wird bei der Antragstellung entwertet und befristet. Nach Ablauf dieser Befristung kann er als Erinnerungsstück behalten werden. Zu beachten ist allerdings, dass das alte Dokument nach der Entwertung im Ausland nicht mehr gültig ist. Wer kurz darauf ins Ausland fahren oder dort einen Mietwagen nutzen möchte, sollte dies bei der Antragstellung berücksichtigen.
Wer seine Umtauschfrist bereits verpasst hat, kann den Führerschein weiterhin ohne zusätzliche Kosten bei der Behörde umtauschen. Bei einer Polizeikontrolle droht allerdings ein Verwarngeld. Auch bei Fahrten ins Ausland oder der Anmietung eines Mietwagens kann ein nicht rechtzeitig umgetauschter Führerschein Probleme bereiten.
