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GummersbachVerfahren gegen 36-Jährigen wegen Einbruchs wird eingestellt

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Symbolbild_Amtsgericht

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Gummersbach – Auch der Fortsetzungstermin im Verfahren gegen einen 36-jährigen Gummersbacher wegen Einbruchsdiebstahls brachte keine neuen Erkenntnisse. Der Prozess war auf Antrag der Staatsanwaltschaft vertagt worden, die auf die Aussage zweier bis dahin unbekannter Zeugen bestanden hatte. Da diese aber nicht zur Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gummersbach erschienen waren, einigten sich die Beteiligten am Ende darauf, das Verfahren einzustellen. „Wir werden auch heute die eigentlichen Besitzverhältnisse nicht klären können. Und ich sehe hier nicht, dass wir zu einem großen Verbrechen des Einbruchdiebstahls kommen“, fasste der Staatsanwalt die Situation zusammen.

Die Anklage hatte dem 36-Jährigen vorgeworfen, irgendwann vor dem 15. Oktober 2019 in die Wohnung über seiner Mietwohnung eingebrochen zu sein. Das Diebesgut – Fernseher, Playstation, Surroundanlage und Kettensäge – habe der Angeklagte veräußert. Der Vater zweier Kinder hatte bei der Hauptverhandlung im Dezember 2020 bestritten, die Gegenstände gestohlen zu haben. Vielmehr habe er sie neben allerlei Müll in einer zu seiner Mietwohnung gehörenden Garage gefunden. Die Vermieterin habe ihm gesagt, es handele sich um Hinterlassenschaften eines ehemaligen Mieters jener Wohnung, in die er laut Anklage eingebrochen sein soll.

Nachdem die Vermieterin versprochen hatte, sich um die Beseitigung des Mülls zu kümmern, habe er alles andere aus der Garage geholt, bevor es im Container gelandet wäre. Die Playstation habe er selbst behalten, die Kettensäge ging an die Schwiegereltern und Surroundanlage und Fernseher habe er an einen Freund verkauft.

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Angezeigt hatten ihn seine getrennt lebende Ehefrau, deren Mutter und sein Freund, nachdem er ihnen gegenüber den Einbruch erwähnt haben soll. Jetzt sollten eigentlich die Vermieterin sowie der ehemalige Mieter aussagen. Während der Mieter auf Nachfrage angab, den Termin vergessen zu haben und nicht zu wissen, ob er noch rechtzeitig am Gericht eintreffen werde, entschuldigte die Vermieterin ihr Nichterscheinen schriftlich. Sie wolle das Risiko nicht eingehen, aufgrund der Pandemie nach Gummersbach zu kommen und sich und ihren Sohn zu gefährden. (bs)