Abo

Veralteter TypWestfalenwind muss Antrag für geplante Windräder in Marienheide abändern

2 min
Ein Windrad dreht sich auf der Windenergieanlage Briesnig II auf der Fläche des ehemaligen Tagebaus Jänschwalde.

Am Nordufer der Bruchertalsperre sollen vier Windräder errichtet werden. 

Einem Marienheider Bürger ist aufgefallen, dass die Genehmigung für Windrad-Typen gilt, die gar nicht mehr auf dem Markt sind.

Die Firma Wesfalenwind will am Nordufer der Bruchertalsperre vier 250 Meter hohe Windräder errichten. Der Oberbergische Kreis hat eine Baugenehmigung erteilt. Doch dabei gibt es ein Problem, auf dass Patrick Nehling, Anwohner in Stülinghausen und Leser unserer Zeitung, aufmerksam gemacht hat. Die Genehmigung des Kreises gilt für Windräder des Typs Enercon E 175 EPS 5 E1 mit einer installierten Leistung von 6,3 Megawatt. Doch dieser Anlagentyp ist nicht mehr auf dem Markt erhältlich.

Neues Windrad hat einen stärkeren Generator

Stattdessen sieht Westfalenwind eine für den Marienheider Windpark weiterentwickelte Variante dieses Typs (Enercon E 175 EPS 5 E2) mit 7 Megawatt Leistung vor. Die Abmessungen der beiden Typen sollen identisch sein, der Nachfolger hat nur einen stärkeren Generator.

Auf Nachfrage von Nehling stellten die Gemeinde Marienheide und der Oberbergische Kreis jetzt klar, dass die erteilte Genehmigung nur für die ursprüngliche Windrad-Variante gilt. Die Verwaltung in Marienheide hat dies auf ihrer Internetseite nun noch einmal klar gestellt. Der ursprüngliche Pressetext sei etwas missverständlich formuliert gewesen, sagte Fachbereichsleiter Christoph Dreiner.

Marienheider Windräder sollen nachts in anderem Modus laufen

Auf Nachfrage bestätigte er, dass die geplanten vier Windräder nachts in einen anderen Betriebsmodus umgeschaltet werden sollen, damit die Lärmobergrenzen eingehalten werden. Dies gilt für den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Westfalenwind muss nun einen Änderungsantrag einreichen, so etwas sei aber nicht ungewöhnlich, betonte eine Unternehmenssprecherin.

Die Änderungen seien marginal, alle Anforderungen würden unverändert erfüllt, so Westfalenwind. Schall- und Schattenwurfgutachten würden jetzt von einem Planungsteam und einem Fachgutachter ergänzt. Das weitere Verfahren und der Zeitplan seien davon nicht betroffen.