AmtsgerichtAutofahrerin soll nach Unfall mit Hund bespuckt worden sein

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Eine Richterin ist hinter Gesetzbüchern zu sehen.

Das Urteil fiel in Abwesenheit der vorbestaften Angeklagten.

Drei vorbestrafte Morsbacher erschienen nicht vor Gericht, wurden aber dennoch zu Geldstrafen verurteilt.

Andere Leute zu bespucken, kann teuer werden. Wegen dieses Vorwurfs  sollten sich am Dienstag drei Morsbacher, zwei Männer und eine Frau, vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Sie waren jedoch nicht im Gerichtssaal erschienen.

Die drei waren im Sommer vorigen Jahres in Morsbach mit einem Hund unterwegs. Aus Gründen, die wegen des Fehlens der Angeklagten nicht aufgeklärt werden konnten, war der Vierbeiner mit einem Pkw kollidiert. Dabei soll sich allerdings weder der Hund verletzt haben, noch das Fahrzeug beschädigt worden sein. Als die Autofahrerin ausstieg, sei sie angeblich bei einem Streit von den drei Personen bespuckt worden.

Eine Zeugin, die zu dem Vorfall wahrscheinlich hätte Angaben machen können, hatte den Verhandlungstermin unentschuldigt ebenfalls nicht wahrgenommen.

Gegen die Zeugin verhängte Richter Kevin Haase ein Ordnungsgeld von 300 Euro. An die Adresse der Angeklagten gingen, abhängig von ihren Vorstrafen, Strafbefehle zwischen 800 und 1500 Euro.

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