Ein 44-jähriger Morsbacher stand vor Gericht, weil er zwei Feuerwehrleute verbal attackiert haben soll. Am Ende wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt.
Gegen Geldauflage eingestelltMorsbacher soll Feuerwehr beleidigt haben

Das Waldbröler Amtsgericht.
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„Ob die Scheiß-Feuerwehr da steht, ist mir egal“ und „immer Probleme mit der bescheuerten Feuerwehr“. Diese Aussprüche sollen gefallen sein – ein 44-jähriger Morsbacher musste sich deshalb nun vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Staatsanwalt beschuldigte ihn, dass er im August 2024 mit Gewalt auf einen von der Feuerwehr gesperrten Parkplatz in Morsbach habe fahrenwollen, obwohl dort bereits ein Rettungshubschrauber wegen eines Verkehrsunfalls auf der Waldbröler Straße gelandet war. In zwei Anläufen sei er schwungvoll bis auf wenige Zentimeter an einen Feuerwehrmann herangefahren, der ihm die Einfahrt verwehren wollte. Sein Ziel: Drei Fässer Bier für eine Geburtstagsfeier in einem Getränkemarkt abzuholen.
Verschiedene Versionen des Vorfalls
„Das hat sich gänzlich anders abgespielt und ist nur teilweise richtig“, äußerte sich der Verteidiger des Angeklagten nun zur Sachlage. Sein Mandant sei von Waldbröl gekommen und habe seinen Bekannten auf dem Beifahrersitz nach Friesenhagen bringen wollen. Aufgrund des Rückstaus nach dem Unfall habe er beschlossen, auf dem Parkplatz zu wenden und seine Fahrt über Ellingen fortzusetzen.
Bei der Auffahrt auf das Gelände seien plötzlich zwei Männer ohne Uniform und ohne Warnwesten vor sein Auto gesprungen und hätten ihn nicht drehen lassen. Erst später habe er bemerkt, dass es sich dabei um Feuerwehrleute handelte, deren Einsatzfahrzeug sei weiter hinten auf dem Parkplatz abgestellt gewesen.
Wir hatten den Mannschaftstransportwagen mit Blaulicht und Warnblinkanlage direkt an der Straße quer in die Einfahrt gestellt
„Wir hatten den Mannschaftstransportwagen mit Blaulicht und Warnblinkanlage direkt an der Straße quer in die Einfahrt gestellt“, schilderte ein Kamerad als Zeuge. Allerdings sei diese so breit gewesen, dass zusätzliche Pylone aufgestellt werden mussten. Noch bevor das geschehen konnte, habe der Angeklagte versucht, auf das Gelände zu fahren, obwohl er die Parkplatzsperrung mit ausgebreiteten Armen eindeutig signalisiert hatte.
Auf Nachfrage von Richterin Svenja Defourny berichtete er, dass er neben seiner Uniformhose eine orangefarbene Warnweste mit der Aufschrift Feuerwehr getragen und diese bereits bei Einsatzbeginn angezogen habe. Aufgrund der hohen Temperaturen an diesem Tag habe die Einsatzleitung den Verzicht auf die Uniformjacke erlaubt: „Es war bullenheiß.“
Der Betreiber des Getränkemarktes sagte aus, dass er aufgrund der großen Entfernung nicht alles habe eindeutig erkennen können. Jedenfalls seien die Feuerwehrmänner nur im T-Shirt aus ihrem Wagen gestiegen. An eine Bestellung von drei Fässern Bier könne er sich nicht erinnern: „Das ist auch nicht üblich – ich habe ohnehin immer alles vorrätig.“
Der Beifahrer des Angeklagten lieferte eine weitere Version des Vorfalls. So beschloss die Richterin nach einem Rechtsgespräch, das Verfahren mit einer Geldauflage von 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Der Hergang sei nicht eindeutig aufzuklären, betonte die Vorsitzende. „Klar ist nur, dass Sie sich gegenüber der Feuerwehr nicht besonders respektvoll verhalten haben.“

