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GerichtsprozessMorsbacher soll Feuerwehrleute beleidigt haben

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Die Verhandlung vor dem Waldbröler Amtsgericht muss neu terminiert werden.

Die Verhandlung vor dem Waldbröler Amtsgericht muss neu terminiert werden. 

Feuerwehr sperrt Parkplatz als Landezone für zwei Rettungshubschrauber. Nun steht ein Mann wegen des Vorwurfs vor Gericht, er habe partout dort parken wollen. 

„Mein Mandant kommt heute nicht, er hatte sich den Termin versehentlich für Mittwoch notiert“, sagte der Verteidiger des Morsbachers, der sich am Montag wegen Nötigung im Straßenverkehr vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten sollte. Hintergrund war ein schwerer Verkehrsunfall, der sich Ende August vergangenen Jahres auf der Waldbröler Straße in Morsbach bei der Lindenapotheke ereignet hatte. Entsprechend groß war das Interesse an der Verhandlung. Knapp 20 Feuerwehrleute sowie Mitarbeiter der Morsbacher Gemeindeverwaltung und der Polizei saßen im Zuschauerraum.

Zwei Kinder schwerstverletzt

Damals war eine Frau mit drei Kindern in ihrem Kombi gegen einen Baum geprallt. Dabei erlitten ein zwölf und ein 14 Jahre altes Mädchen lebensgefährliche Verletzungen. Um für die beiden anfliegenden Rettungshubschrauber „Christoph 3“ und „Christoph Rheinland“ Landemöglichkeiten zu schaffen, hatte die Morsbacher Feuerwehr den Parkplatz eines nahen Getränkemarktes abgesperrt.

Der Beschuldigte soll kein Einsehen für diese Maßnahme gehabt und beabsichtigt haben, trotz der Sperrung mit seinem Auto auf den Parkplatz zu fahren. Dabei seien die Feuerwehrleute beleidigt und genötigt worden, aus dem Weg zu gehen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Strafbefehl mit einer Geldauflage von 200 Euro.

Später wurde der Tatvorwurf noch einmal geprüft und nicht für ausreichend befunden. So wurde das Verfahren eingestellt. In diesem Stadium intervenierte die Gemeinde Morsbach. Bürgermeister Jörg Bukowski betonte gegenüber der Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an diesem Fall und die Bedeutung des Schutzes von Einsatzkräften. Daraufhin wurde erneut ein Strafbefehl erteilt, gegen den der Morsbacher nun Einspruch eingelegt hatte.

Das war nur ein menschliches Versehen.
Der Verteidiger zu den Vorwürfen

„Das war nur ein menschliches Versehen“, bekundete der Anwalt. Da sein Mandant nicht erschienen war, erkundigte sich die Staatsanwältin bei ihm nach einer Rücknahme des Einspruchs. Sein Kommentar: „Den nehmen wir nicht zurück – wir möchten das klären.“ Im Anschluss prüfte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Einspruch zu verwerfen. Dies war jedoch nicht möglich, da der bevollmächtigte Anwalt vor Ort war, die Verhandlung wiederum konnte nicht ohne den Angeklagten stattfinden. Nun wird ein neuer Termin festgelegt.