„Rechtswidrige Geschwindigkeitsbeschränkungen“: Anwohner wehren sich gegen Knöllchen und gegen die Verkehrssituation
NiederbrölFachaufsichtsbeschwerden wegen Nümbrechter Blitzer-Ärger

Der von einem stationären Blitzer überwachte Abschnitt der Landesstraße 339 in Nümbrecht-Niederbröl, hier Blick in Richtung Waldbröl-Bröl.
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Der Ärger über den Schilderwald entlang der L 339 in Nümbrecht-Niederbröl und über den dortigen Blitzer, der seit kurzem auf eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 eingestellt ist, ebbt nicht ab. Inzwischen sind ersten Verkehrsteilnehmern, die dort geblitzt worden sind, die Verwarnungen zugestellt worden.
Es gibt kaum eine Landstraße ohne Schlaglöcher, man könnte fast überall solche Schilder aufstellen.
Mehrere Leser haben sich danach verärgert in der Redaktion gemeldet, darunter Friedrich Junge. Er berichtet, dass er sich mit einer Beschwerde an den Oberbergischen Kreis gewandt habe. Die Antwort sei gewesen, dass die Angelegenheit rechtens sei. Das Verwarngeld habe er unter Vorbehalt bezahlt. Ihn ärgert: „Es gibt kaum eine Landstraße ohne Schlaglöcher, man könnte fast überall solche Schilder aufstellen.“
Auch der Niederbröler Rechtsanwalt Volker Steffen ist tätig geworden: Er hatte sich mit dem Hinweis, die aktuelle Situation sei seines Erachtens rechtswidrig, an Straßen NRW und den Oberbergischen Kreis gewandt. Nachdem sich der Kreis zunächst gar nicht zurückgemeldet habe, und er von Straßen NRW eine aus seiner Sicht inhaltlich unzulängliche Antwort erhalten habe, hat Steffen jetzt die Aufsichtsbehörden eingeschaltet.
Am Donnerstag legte er bei der Bezirksregierung Köln Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Klaus Grootens als Leiter der Kreisverwaltung ein und zugleich beim Landesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gegen den Landesbetrieb Straßen NRW.
Auf Anfrage dieser Zeitung verweist der Oberbergische Kreis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Straßen NRW als Straßenbaulastträger angeordnet worden sind. Die Schilder seien wirksam, jeder habe sich an das Tempolimit zu halten. „Wir als Oberbergischer Kreis haben die Aufgabe, die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen und wir behalten uns vor, das auch weiterhin zu tun.“ Darüber hinaus habe man sich mit Rechtsamt und Straßen NRW kurzgeschlossen und werde sich nun direkt mit einer Antwort an Volker Steffen wenden. Dieser hatte auch an Straßen NRW geschrieben.
Straßen NRW verteidigt Beschränkungen
In der Antwort habe der Landesbetrieb argumentiert, dass die aktuelle Verkehrssituation vor dem Hintergrund von insgesamt 13 gemeldeten Straßenschäden auf der L 339 seit Jahresbeginn zu betrachten sei. Die jetzt vorliegende Beschränkung sei „unter gründlicher Betrachtung und im Rahmen der Abwägung der Verhältnismäßigkeit getroffen worden“. Ziel der Maßnahme sei es, „bis zu einer umfassenden Sanierung den Streckenbereich in einem betriebsfähigen / verkehrssicheren Zustand zu erhalten und andauernde Schäden zu mindern“. Das Vorgehen stimme laut Straßen NRW auch mit der Straßenverkehrsordnung überein. Rechtsanwalt Steffen reicht diese Antwort nicht, er fordert hingegen „mit Nachdruck“ vom Landesbetrieb Straßen NRW, die vollständige Entscheidungsgrundlage offenzulegen.
Inzwischen hat sich mit Daniel Stenger aus Windeck ein zweiter Rechtsanwalt eingeschaltet. Er berichtet, dass er mehrere Fälle von Ordnungswidrigkeitsverfahren auf dem Tisch liegen habe und nun auf juristischem Wege die Rechtmäßigkeit der ergangenen Bußgelder, die er in Frage stellt, klären lassen will.
