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Marathon-ProzessNach Schlägen am Dorfhaus Nümbrecht-Gaderoth hat das Gericht entschieden

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Das Gebäude des Waldbröler Amtsgerichtes

Im Verfahren vor dem Amtsgericht Waldbröl ging es um einen Angriff und zudem um den Besitz von Betäubungsmitteln.

Zwei Tage lang verhandelte das Amtsgericht Waldbröl gegen zwei Angeklagte (30 und 29) wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nach einer gefühlten Ewigkeit war es so weit – die Urteile wurden gefällt, nach mehr als fünf Stunden endete im großen Verhandlungssaal des Waldbröler Amtsgerichts der Prozess gegen zwei Nümbrechter. Die Männer mussten sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Ende November hatten der 29- und der 30-Jährige zum ersten Mal Platz auf der Anklagebank genommen.

Tatort war die Nümbrechter Ortschaft Gaderoth

Sie sollen, so hieß es in der Anklage, am 19. November 2023 gegen 2.30 Uhr auf einer Straße in der Nümbrechter Ortschaft Gaderoth einen damals 20 Jahre alten Studenten gemeinschaftlich durch eine Kopfnuss, eine Ohrfeige und durch Würgen verletzt haben. Zudem wurde dem älteren der beiden der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Am ersten Verhandlungstag hatten die Beschuldigten die Möglichkeit gehabt, sich zu äußern: Während sich der 30-Jährige zu den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung in Schweigen hüllte, beteuerte er, keine Drogen besessen zu haben. Das Amphetamin, das bei ihm gefunden worden war, habe nicht ihm, sondern einem Kollegen gehört.

Feier im Dorfhaus

Der 29-Jährige berichtete derweil, dass er und der Mitangeklagte an jenem Abend Gäste einer Feier im Dorfhaus von Gaderoth gewesen seien. Zeitgleich habe im Untergeschoss eine weitere Party – die des Studenten und seiner Freunde – stattgefunden. Gegen 2 Uhr hätten er und seine Freundin ein Taxi für die Heimfahrt gerufen, seien dann aber auf ein Handgemenge aufmerksam geworden, das er beenden wollte. Doch plötzlich sei er gezwungen gewesen, sich zu verteidigen.

Zum zweiten Prozesstag waren neben dem Geschädigten zwei Freunde von ihm und der Bewährungshelfer des 30-Jährigen geladen. Die Aussagen der drei Männer beschrieben das Geschehen im Dorfhaus sehr ähnlich. Zwei Gäste der Party im Obergeschoss hätten sich zu ihnen gesellt, einer von ihnen – der nun angeklagte 30-Jährige – habe jedoch Ärger gemacht und sei vom Gastgeber gebeten worden zu gehen: „Wir wollten keinen Ärger. Also haben wir entschieden, die Party zu beenden“, schilderte der heute 22 Jahre alte Student.

Einstellung bei dem 30-Jährigen gegen Geldauflage

Vor dem Haus sei es dann zu Streit gekommen. Danach klafften die weiteren Aussagen zu den Vorfällen auseinander. Zuletzt zog der mutmaßlich Geschädigte, der vor Gericht als Nebenkläger aufgetreten war, seine zivilrechtlichen Anträge gegen den 29-Jährigen zurück. Dieses Verfahren wurde eingestellt, denn keine Aussage der Zeugen habe ihn eindeutig belastet, entschied das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Christina Becher. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 30-Jährigen wurde dagegen nur gegen eine Zahlung in Höhe von 2100 Euro eingestellt, erneut zog der Student seine Anträge zurück.

Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte allerdings zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Trotz laufender Bewährungsfrist half dem 30-Jährigen die positive Einschätzung seines Bewährungshelfers: 2025 sei ein stabiles Jahr, sagte dieser. Der Nümbrechter schaffe es, die Finger von Drogen zu lassen, und komme seinen Verpflichtungen nach.