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Unerlaubter Waffenbesitz35-jähriger Waldbröler zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt

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Außenansicht auf das Gebäude des Waldbröler Amtsgerichts.

Im Amtsgericht Waldbröl war der Mann wegen mehrerer Delikte angeklagt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Werkzeug musste sich ein 35 Jahre alter Waldbröler vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.

Wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Werkzeug saß ein 35-jähriger Waldbröler auf der Anklagebank im Amtsgericht Waldbröl, außerdem wegen des unerlaubten Besitzes von Waffen und Drogen sowie einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Ihm war gerichtlich untersagt, sich dem Haus, in dem seine Frau lebt, mehr als 20 Meter zu nähern. Im Laufe der Verhandlung lösten sich jedoch einige der Anklagepunkte in Luft auf und am Ende wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte bestritt, im September 2021 vor einer Waldbröler Gastwirtschaft einen anderen Mann mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen und dann mit Fausthieben ins Gesicht nachgelegt zu haben.

Polizeibeamte fesselten den Mann aus Waldbröl bei Einsatz

Er räumte allerdings ein, das Rauschgift und ein Butterfly-Messer in seiner Bauchtasche mit sich geführt zu haben, die Druckluftpistole sei in seinem Rucksack gewesen. Dass er sich bei der Entdeckung dieser Dinge in der Nähe seiner Wohnung aufgehalten habe, sei jedoch mit seiner Frau abgesprochen gewesen, um persönliche Sachen abzuholen.

Zunächst betrat die Ehefrau des Angeklagten den Zeugenstand. Der angeblich mit der Flasche Geschlagene konnte keine Aussage machen, da er der Verhandlung ferngeblieben war. Sie schilderte, dass sie als Bedienstete regelmäßig in der Gastwirtschaft arbeite und ihr Mann sie an dem Tattag kurz nach Mitternacht abgeholt habe. Zu einer Auseinandersetzung des Geschädigten mit ihrem Gatten sei es nicht gekommen, die beiden würden sich nicht einmal kennen. Allerdings sei ihr der Mann als Gast bekannt und schon öfter unangenehm aufgefallen: „Der macht regelmäßig Stress und ich weiß nicht, warum mein Chef ihm kein Hausverbot erteilt.“

Zum zweiten Vorwurf sagte sie, dass die Abholung der persönlichen Gegenstände besprochen worden sei, ohne dabei einen genauen Termin festzulegen. Bei der Gelegenheit sollte er auch noch das Fahrrad ihres Sohnes reparieren. Ein Gummersbacher Polizeibeamter berichtete, dass er den Mann im Hauseingang gesehen habe. Beim Betreten des Gebäudes seien jedoch lediglich Geräusche im Keller zu hören gewesen.

Nachdem er und seine Kollegen sich Zugang zu dem verschlossenen Kellerraum verschafft hatten, sei der Angeklagte sofort zu Boden gebracht und gefesselt worden, da seine Hand in Richtung Bauchtasche gezuckt habe. Darin habe sich neben Drogen auch ein Butterfly-Messer befunden. Im Rucksack seien außer einer täuschend echt aussehenden Soft-Air-Maschinenpistole auch mehrere Handys verstaut gewesen. Ein weiterer Beamte bestätigte diese Angaben und ergänzte, dass der Mann auf dem Weg zum Streifenwagen zu fliehen versucht habe, jedoch wieder eingefangen werden konnte.

Da sich weder eine Körperverletzung noch ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz nachweisen ließen, beantragte der Staatsanwalt eine Beschränkung des Verfahrens. Für den unerlaubten Besitz der Waffe und der Drogen – 0,7 Gramm Amphetamin und 0,6 Gramm Marihuana – forderte er wegen des umfangreichen Vorstrafenregisters eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Richterin Laura Krause folgte dem.