Lärm, GewaltNachbarschaftsstreit endet vor Gericht mit Einstellung des Verfahrens

Ein Gerichtsprozess (Symbolbild)
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Waldbröl – Vor dem Amtsgericht Waldbröl wurde jetzt das Verfahren gegen einen Nümbrechter wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung eingestellt. Angeklagt war der Mann, weil er den Mitbewohner eines Zweifamilienhauses im Juni 2019 durch einen Schlag mit einer Harke verletzt haben soll, so der Vorwurf. Der Familienvater bestritt jedoch die Tat, ein solches Gartenwerkzeug besitze er auch gar nicht.
Der Geschädigte sagte im Zeugenstand, dass sich die Verhältnisse im Haus seit dem Einzug der Familie im November 2018 in das Erdgeschoss massiv verschlechtert hätten. Insgesamt lägen rund 30 wechselseitige Anzeigen vor. Ständig gebe es Lärm und Beschimpfungen, der Garten sei ungepflegt und der Angeklagte würde auch Gelbe Säcke in die gemeinschaftliche Biotonne entsorgen.
Ein Ereignis, zwei Versionen
Im Sommer sei es dann zu dem tätlichen Angriff gekommen: Als er auf dem Weg von seiner Wohnung im Obergeschoss zur Haustür die Eingangstür des Beklagten passiert habe, sei dieser plötzlich herausgesprungen und habe ihn mit einer Harke auf den Hinterkopf geschlagen. Daraufhin sei er die Treppe hinuntergestürzt und habe sich verletzt. Im Herbst habe der Angeklagte außerdem seine Frau massiv beleidigt: „Ihr stinkt, ihr seid asozial, ihr kommt aus dem Kuhstall.“
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Ein Wohnungswechsel komme für ihn jedoch nicht Betracht, da seine Familie seit acht Jahren in die Dorfgemeinschaft integriert sei. Die 36-jährige Lebensgefährtin des Geschädigten bestätigte als Zeugin dessen Angaben. Sie habe mit ihrem kleinen Sohn in der Kindertrage hinter ihm gehend den Überfall direkt miterlebt: „Wäre er bei seinem Schlag nicht zuvor an die Decke gestoßen, hätte das tödlich enden können.“
„Keiner hat sich gut verhalten“
Als Zeuginnen wurden auch die Tochter und die Ehefrau des Angeklagten gehört. Sie erzählten alles ganz anders: Der Mieter der oberen Wohnung habe mit dem Handy durch ihre gläserne Eingangstür gefilmt. Daraufhin sei der Mann vor die Tür getreten und habe mit dem Fuß aufgestampft. Das habe seinen Kontrahenten so erschreckt, dass der mit „unkontrollierten Bewegungen“ die Treppe hinuntergefallen sei. Beide klagten über unerträgliche Wohnverhältnisse: „Ständig gibt es Lärm in der oberen Wohnung, während wir uns ganz ruhig verhalten.“
Richter Dr. Fabian Krapoth schaute anschließend von einer Partei zur anderen: „Das ist eher ein Fall für den Pastor oder den Psychologen.“ Am Ende galt für Krapoth: im Zweifel für den Angeklagten. „Irgendjemand hat hier nach Strich und Faden gelogen, aber beide Parteien haben Zeugen. Doch eines steht fest: Keiner hat sich gut verhalten.“ Mit Zustimmung aller Beteiligten wurde das Verfahren eingestellt. (kup)



