Ein Gutachten bestätigte laut Betreuerin, dass die Angeklagte aus Waldbröl die Tendenz habe, Unwahrheiten zu verbreiten.
Bewährungsstrafe46-jährige Waldbrölerin verbreitete Lügen im Netz

Eine Frau aus Waldbröl musste sich vor dem dortigen Amtsgericht verantworten.
Copyright: Joachim Gies
„Die Weisheit kommt bald ans Tageslicht“, zitierte der Staatsanwalt am Dienstag im Amtsgericht Waldbröl aus einem Chat, den eine 46-Jährige aus der Marktstadt im Februar dieses Jahres im Internet veröffentlicht haben soll. Gerichtet war diese Warnung an einen Mann, den sie an gleicher Stelle mit einem im Schlamm wühlenden Tier verglichen und ihm unterstellt habe, er würde „es mit Kindern machen“. Wenige Wochen später habe sie eine Bekannte auf derselben Plattform als „feiges Huhn“ beschimpft und ihr vorgeworfen, ihre Tochter „zur Prostitution zu führen“.
„Das ist Rufmord“
Im Gerichtssaal gab die Frau zu, diese Nachrichten geschrieben zu haben. Beweise habe sie zwar nicht, so die Angeklagte aber die Beleidigungen seien gerechtfertigt, weil es dabei um geliehenes Geld gehe, was die Verleumdeten nicht zurückgezahlt hätten. Eine vom Gericht bestellte Betreuerin schilderte als Zeugin, dass die Angeklagte gewisse geistige Einschränkungen sowie eine verminderte Einsichtsfähigkeit habe. Ein Gutachten habe bei ihr die Tendenz festgestellt, Unwahrheiten zu verbreiten. So habe sie etwa erzählt, von Polizeibeamten verfolgt worden zu sein, die sexuelle Handlungen an ihr vornehmen wollten.
Zu den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen sagte sie, dass die Texte unter einem Pseudonym veröffentlicht worden seien und tausende Follower gehabt hätten. „Ich wurde schon mehrfach in der Stadt auf diese Unterstellungen angesprochen“, sagte der verunglimpfte Mann. „Diejenigen, die mich gut kennen, wissen, dass das eine Lüge ist, aber es gibt auch viele, die das glauben.“ Er habe die Beschuldigte schon früher einmal angezeigt, da sie ihm damals unterstellt habe, er würde sich öffentlich im Beisein von Kindern entblößen: „Das ist Rufmord in der Stadt.“ „Es ist nicht meine Lebensaufgabe, Zuhälterin zu sein“, erklärte die Bekannte der Angeklagten verletzt. Sie habe die Frau nach dem Tod ihrer Mutter fast ein Jahr ehrenamtlich betreut, bevor sie sich abstrusen Anschuldigungen ausgesetzt sah.
Angesprochen auf die Unwahrheiten habe die Beschuldigte damals geäußert: „Meine Vorfahren stammen aus Norddeutschland und dort ist es üblich, dass die Leute ständig lügen.“ Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass eine Einstellung des Verfahrens, wie vor zwei Jahren wegen einem gleichartigen Vorwurf geschehen, diesmal keinesfalls in Frage käme: „Das sind klare Beleidigungen in einem öffentlichen Medium.“ Er forderte eine Geldstrafe von 1400 Euro, allerdings unter Vorbehalt. Richter Dr. Peter Glaubach folgte diesem Antrag und setzte die Bewährungszeit in seinem Urteil auf zwei Jahre fest: „Das war ihr letzter Denkzettel.“