Ein 35-Jähriger aus Lindlar musste sich wegen eines angeblichen Übergriffs vor drei Jahren nun erneut vor Gericht verantworten.
ProzessNoch-Ehefrau verweigerte vor dem Waldbröler Amtsgericht ihre Zeugenaussage

Die Ehefrau sagte lediglich, dass das Verhältnis zu ihrem Mann nicht gut sei: „Ich möchte nicht noch mehr Schwierigkeiten.“
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Ein 35-jähriger Lindlarer musste sich jetzt am Amtsgericht in Waldbröl wegen einer Körperverletzung verantworten, die er im Herbst 2023 in Morsbach an seiner Frau begangen haben soll. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Gemäß der Anklage der Staatsanwaltschaft hatte es an einem Mittwochabend Streit gegeben, in dessen Verlauf der Beschuldigte seine Frau am Oberarm gepackt, diesen verdreht und sie dann gegen die Balkontür geschleudert haben soll. Den Arm immer noch festhaltend, habe er sie dann laut Anklageschrift gegen eine weitere Tür geschubst. Bei diesem Vorfall erlitt die damals 33-Jährige eine Schulterprellung und Verletzungen am Rücken.
Gegen den daraufhin ergangenen Strafbefehl in Höhe von 2100 Euro hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, sodass es nun zu einer Hauptverhandlung kam. „Wir könnten ganz viel sagen, aber wir werden schweigen“, stellte dessen Verteidiger klar. Er erläuterte jedoch, dass es in einem vorherigen Verfahren einen Freispruch gegeben habe und diesen wollten sie auch nun anstreben. Der Anwalt führte aus, dass das Paar zwar noch nicht geschieden sei, aber getrennt lebe und die wechselseitige Betreuung der Kinder funktioniere gut.
Verteidiger lehnt Vorschlag der Waldbröler Richterin ab
Nach ihrem Alter befragt, bekundete die noch in Morsbach lebende Geschädigte, dass sie heute ihren 36. Geburtstag habe. Anders, als sie im Vorfeld signalisiert hatte, machte sie jedoch als Noch-Ehefrau von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Sie bekannte lediglich, dass das Verhältnis zu ihrem Mann nicht gut sei: „Ich möchte nicht noch mehr Schwierigkeiten.“
Daraufhin erhellte auch die Aussage eines Polizisten die Sachlage nicht, weil er zwei Tage nach der Tat vor Ort lediglich die Aussage der Geschädigten hätte wiedergeben können, was nach deren Verweigerung nun aber nicht mehr zulässig war. Gleiches galt für eine weitere Beamtin und die Schwester der Geschädigten.
Den Vorschlag der Richterin Svenja Defourny, das Verfahren einzustellen, lehnte der Verteidiger des 35-Jährigen zunächst kategorisch ab. Die Staatsanwältin unterstrich, dass in diesem Falle ausermittelt werden müsse. Defourny stellte daraufhin in Aussicht, den Prozess bei einem weiteren Termin mit einem Verfahrensbeistand und einer Erzieherin der damals sechsjährigen Tochter fortzuführen.
Nach einer Verhandlungsunterbrechung und einem Gespräch mit seinem Klienten erklärte der Anwalt: „Zum Wohle der Kinder und der Familie sind wir mit einer Einstellung einverstanden.“

