Gericht fällt UrteilWaldbröler greift nach Streit mit Partnerin Polizisten an

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Blick auf den Eingang vom Amtsgericht. (Symbolbild)

Der Mann habe sich während des zweistündigen Einsatzes in einem Ausnahmezustand befunden. (Symbolbild)

Waldbröler schilderte vor dem Amtsgericht seine Version eines Streits im Herbst – er wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

„Kommt doch rein und erschießt mich, sonst komme ich raus und greife euch an – dann müsst ihr mich erschießen.“ Das soll – nach Angaben eines Zeugen – ein 42-jähriger Waldbröler aus seiner Wohnung heraus Polizisten zugerufen haben, die dem Notruf einer Frau gefolgt waren.

Er stand nun vor dem Waldbröler Amtsgericht, weil er im Herbst vergangenen Jahres nach einem Streit seine Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht haben soll. Nach dem Eintreffen der Polizei habe er die Beamten tätlich angegriffen und mit Parfümflaschen beworfen, so die Anklage.

Beschuldigter bewirft Polizisten mit Parfümfläschchen

Der Beschuldigte räumte ein, dass es beim Kochen Streit mit seiner Lebensgefährtin gegeben habe. Nach Schlägen gegen seinen Hinterkopf habe er sich noch mit dem Küchenmesser in der Hand umgedreht und gefordert, sie solle damit aufhören. Daraufhin habe sie sich bedroht gefühlt und die Polizei gerufen.

Als die Beamten kamen, sei er ihnen – das Messer noch immer in der Hand – an der Haustür entgegengetreten und habe nach einer kurzen Diskussion eine Ladung Pfefferspray abbekommen. Daraufhin habe er sich die Augen ausgewaschen und durch das Badfenster zu türmen versucht. Doch auch da habe ein Polizist gestanden, den er dann mit Parfümfläschchen beworfen habe.

Waldbröler hatte Antidepressiva und Alkohol im Blut

Bei seiner Festnahme sei er von einem Beamten geblendet worden und habe versucht, diesem die Taschenlampe aus der Hand zu treten, sei jedoch nur bis in Bauchhöhe gekommen. Auf der Wache habe er sich dann für sein Verhalten entschuldigt. Seine Verteidigerin äußerte Zweifel an der Schuldfähigkeit ihres Mandaten an jenem Abend, da er neben der Einnahme von Antidepressiva auch Alkohol getrunken habe, was eine starke Wechselwirkung verursachen könne.

Zwei Waldbröler Streifenbeamte bestätigten im Zeugenstand im Wesentlichen die Aussage des Angeklagten. Während des gut zweistündigen Einsatzes sei deutlich zu merken gewesen, dass sich der Mann in einem Ausnahmezustand befunden habe. Später auf der Wache sei er ruhiger und kooperativ gewesen.

Der Staatsanwalt konnte eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen und forderte anstelle einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 5400 Euro. Richter Maximilian Holthausen folgte diesem Antrag, reduzierte jedoch die Summe auf 4500 Euro aufgrund der umfänglichen Einlassung des Angeklagten.

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