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Alkoholisiert zur PolizeiWegen sechs Straftaten vor dem Waldbröler Amtsrichter

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Außenansicht des Amtsgerichts in Waldbröl.

Vor dem Waldbröler Amtsgericht muss sich ein 32-Jähriger verantworten.

Bevor der Richter in Waldbröl ein Urteil sprechen wird, soll im Prozess gegen einen 32-Jährigen ein Gutachten erstellt werden.

Gleich für sechs Straftaten musste sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Angeklagt war er unter anderem dafür, dass er im November vergangenen Jahres eine Tür in der Gemeinschaftsunterkunft am Aspenweg in Hermesdorf zerstört haben soll. Zuvor, so die Staatsanwaltschaft, habe es in dem Haus Streit gegeben und er sei aufgefordert worden, den Raum zu verlassen. Daraufhin sei er ausgerastet und habe die Tür demoliert. Ein anschließender Alkoholtest habe dann mehr als 2,6 Promille ergeben.

Hat der Angeklagte eine Bremsleitung zerschnitten?

Drei Wochen später soll der Mann das Motorkabel und die Bremsleitungen eines an der Unterkunft abgestellten Pedelecs zerschnitten haben – Schaden: 1200 Euro. Zwischen Weihnachten und Neujahr habe er es erneut auf eine Tür abgesehen. Im Beisein von Polizeibeamten habe er mit der Faust das Türblatt durchschlagen und einen anderen Mann bedroht, ihn „kaputtzumachen und zu töten“. Einen weiteren habe er Mitte Januar am Kragen gepackt und ihm Schläge angedroht.

Ende März habe er einen anderen mit zwei Faustschlägen gegen die Schläfe verletzt und einen Tisch durch das Zimmer geworfen. In der Wache habe er den Beamten angekündigt, sie „totzumachen“. Zuletzt nannte der Staatsanwalt einen Tag Anfang April.  Schon gegen 7 Uhr sei er so plötzlich auf die Straße getreten, dass ein Autofahrer scharf bremsen musste. Das habe ihn so erbost, dass er mit der Faust auf die Motorhaube geschlagen habe – Folge: eine Delle und 300 Euro Schaden.

Zwei Stunden später sei er mit dem Bus gefahren. Dort habe er die Füße auf den Sitz gelegt und grundlos herumgeschrien. Als der 32-Jährige aufgefordert worden sei, dies zu lassen, habe er gegen die Lehne des Sitzes vor ihm getreten. Dann sei er aufgestanden, sich dem Mann bedrohlich genähert und ihn angespuckt sowie als Nazi und Rassist beschimpft. Nach dieser Fahrt sei ein Wert von etwa zwei Promille gemessen worden.

Anwalt stellt Antrag auf medizinisch-psychologisches Gutachten

Bevor sich der Angeklagte äußerte, beantragte sein Anwalt ein medizinisch-psychologisches Gutachten, was die Frage der Schuldfähigkeit klären soll. Er sei alkoholkrank und habe die Taten in einem Zustand seelischer Störung begangen. Daher habe sein Klient vermutlich keine Erinnerungen an die Vorfälle. Selbst zu den Vernehmungen bei der Polizei sei er alkoholisiert gekommen. Er befürworte eine Entgiftung mit anschließender, stationärer Suchttherapie.

Der Bewährungshelfer des Angeklagten sah dies ähnlich, auch könne er keine gute Sozialprognose abgeben. Nach dieser Einlassung entschied Richter Dr. Peter Glaubach, ein solches Gutachten einzuholen und das Verfahren danach fortzusetzen.