Kreis antwortet PetaKein Kutschenverbot in Oberberg nach Unfall in Wiehl

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Der Unfall in Bielstein war Grund für den Peta-Antrag.

Der Unfall in Bielstein war Grund für den Peta-Antrag.

Bielstein – Ein Kutschenverbot, wie von der Tierschutzorganisation Peta gefordert, wird es im Oberbergischen Kreis nicht geben. Nach eingehender Prüfung hat Kreisordnungsdezernentin Birgit Hähn die Forderung schriftlich abgelehnt.

Anlass zu der Initiative der Tierschützer war ein Unfall am 22. April in Wiehl-Bielstein, bei dem eine 17-Jährige schwer verletzt wurde. Eines der beiden Kutschpferde starb an der Unfallstelle.

Verbot ist laut Hähn nicht möglich

Hähn hat Peta nun mitgeteilt, dass ein Verbot von Pferdekutschen nach aktueller Rechtslage nicht möglich ist. Ohnehin seien Kutschfahrten kaum reglementiert. „Der Oberbergische Kreis ist eine überwiegend ländlich geprägte Region mit insgesamt wenigen Kutschfahrten“, schreibt Hähn. Die Ausfahrten seien selten gewerbsmäßig und genehmigungspflichtig, sondern fänden fast ausschließlich im Freizeit- und Sportbereich statt. „Dafür ist eine Genehmigung nicht erforderlich.“ Ein „Kutschenführerschein“ werde zwar von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gefordert, sei aber so wenig gesetzlich vorgeschrieben wie eine Zulassung der Fahrzeuge.

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Die Organisation Peta hatte in ihrem Schreiben an die Kreisverwaltung auf das Vorbild der Stadt Rothenburg ob der Tauber verwiesen. Die dortige Straßenverkehrsbehörde hat aber nur das Befahren von Teilen der Altstadt für Pferdefuhrwerke verboten. Eine entsprechende Sperrung des gesamten Oberbergischen Kreises sei nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht möglich, schreibt Kreisordnungsdezernentin Birgit Hähn: „Da – im Gegensatz zu den besonderen Gegebenheiten im eng begrenzten Bereich der Rothenburger Altstadt – keine relevanten und außergewöhnlichen Gefahrenmomente gegeben sind.“

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