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VerkehrTotenruhe ist kein Argument für Tempolimit in Wiehl

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Zwei Rosen stecken im Waldboden.

Zum Friedhof in Steinacker gehört ein Begräbniswald, der ebenfalls dicht an der Landstraße liegt.

Die Anwohner in Wiehl-Steinacker dürfen weiterhin nicht darauf hoffen, dass der Verkehr auf der L95 ausgebremst wird.

Tempo-30-Zonen werden innerorts immer mehr zum Standard. Seit der Gesetzgeber den Kommunen weitgehend freie Hand lässt, wird auch in Wiehl ein Tempolimit nach dem anderen ausgeschildert. Derzeit stehen unter anderem die Ortsteile Dahl, Immen und Oberwiehl auf der Agenda.

Schwieriger sieht es mit Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften aus, also überall, wo der Landesbetrieb Straßenbau regiert. Dort müssen strenge Kriterien erfüllt sein, bevor ein neues Schild die Autofahrer ausbremst. Das müssen derzeit die Anwohner in Steinacker erkennen.

Als Gast des zuständigen Ratsfachausschusses nutzte Judith Steuck (CDU) kürzlich die Einwohnerfragestunde, um sich bei Rat und Verwaltung dafür zu bedanken, dass der Verkehr innerhalb von Steinacker beruhigt wurde, wie es sich die Anwohner des oberen Bechtals gewünscht hatten. Eine Fußgängerquerung auf der Straße, die oberhalb der Siedlung und des Friedhofs liegt, wurde mit Baken gesichert, die Ausfahrt am Friedhof zur Landesstraße mit dem Rückschnitt der Hecke erleichtert.

Anwohner in Steinacker sorgen sich um die Schulkinder

Die Situation auf der Mühlener Straße (L95) sei aber unvermindert gefährlich, sagte Steuck. Dort häuften sich die Unfälle. Sie sorge sich wegen der Schulkinder, die die Straße queren müssen.

„In der Spitze rasen hier die Autos mit 120 Stundenkilometern entlang. Ein Wagen hat sich bei einem Unfall überschlagen“, berichtet Steuck. „Die Straße verführt geradezu zum schnellen Fahren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein schwerer Unfall passiert.“

Doch ein Antrag für ein Tempolimit von 70 Kilometern ist schon vor zwei Jahren gescheitert. Und die städtische Fachbereichsleiterin Kathrin Kautz machte deutlich, dass sich daran nichts ändern wird.

Damals wie heute hätten Messungen ergeben, dass nur wenige Autos schneller als 70 Stundenkilometer sind, das Durchschnittstempo sei eher zurückgegangen. Zudem sei keine relevante Unfallhäufung festzustellen. In Steinacker gebe es keine Schulbushaltestelle. Vor diesem Hintergrund habe es der Landesbetrieb Straßenbau abgelehnt, irgendwelche Maßnahmen zu genehmigen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen. Selbst eine Warnbeschilderung sei nicht gesetzmäßig.

Und selbst die Totenruhe ist kein Argument. Judith Steuck hatte angemerkt, dass die Bestattungen auf dem Friedhof in Steinacker vom Verkehrslärm erheblich gestört werden. Die städtische Fachbereichsleiterin Kautz brachte die nüchterne Behördenhaltung auf den Begriff: „Pietät ist keine Grundlage für irgendwelche Verkehrsmaßnahmen.“