Nach KörperverletzungWipperfürther muss nicht in Psychiatrie

Lesezeit 2 Minuten
DPA_Land_und_Amtsgericht_Koeln

Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.

Köln/Wipperfürth – Ein tragischer Vorfall für das Opfer (49), dennoch zog der Angriff eines psychisch kranken Mannes auf einen Familienvater aus Wipperfürth vor Gericht keine direkten Konsequenzen für den Täter (27) nach sich. Das Kölner Landgericht hat in dieser Woche entschieden, dass der schuldunfähige 27-Jährige nicht dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden muss.

Am 20. Juni 2018 hatte der 27-Jährige laut den Feststellungen des Urteils im Wahn einer akuten Psychose dem Geschädigten mit einem Tritt das Knie zertrümmert. Die Folgen sind bis heute dramatisch. Der Familienvater, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftrat, ist seither arbeitsunfähig, sein Knie wird nie wieder, wie es vor dem Vorfall war. Nach dem Tritt hatte der 27-Jährige den Geschädigten noch mit einer Armschlinge zu erdrosseln versucht.

Der 49-Jährige hatte sich aber befreien können, woraufhin der Angreifer die Flucht ergriffen hatte. Kurz vor dem Angriff auf den 49-Jährigen war der Beschuldigte schon in das Haus eines Ehepaars in Wipperfürth eingedrungen, hatte wie von Sinnen gebrüllt und hatte der Frau und dem daraufhin herbeieilenden Ehemann jeweils eine  Backpfeife verpasst.

Psychischer Ausnahmezustand

Zwar sah das Gericht die Taten als erwiesen an, der Vorsitzende Richter sagte aber: „Diese Taten wurden von dem Beschuldigten schuldlos begangen, wegen mangelnder Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen Krankheit.“

Das Gericht wies daraufhin, dass der 27-Jährige damals seine Medikamente nicht genommen habe und es so zu dem psychischen Ausnahmezustand gekommen sei. Seit der Tat sei aber Krankheitseinsicht bei dem Beschuldigten vorhanden. Ferner sei es das erste Mal gewesen, dass der 27-Jährige derart schwerwiegend aufgefallen sei. Seither habe er aber eine „gute Entwicklung“ zurückgelegt.

Für das Gericht Grund genug von einer dauerhaften Unterbringung, die im Schnitt acht Jahre dauere, abzusehen. Allerdings machte das Gericht dem Beschuldigten deutlich, dass nach einer neuerlichen Tat an einer Unterbringung wohl kein Weg vorbeiführen würde.

Rundschau abonnieren