Die Gladbacherin musste 40 Euro Vertragsstrafe zahlen. Der Parkplatz wurde mit einer Kamera überwacht – auch an Sonntagen.
Kurioser Fall in Bergisch GladbachFrau wendet ihr Auto auf einem Parkplatz und muss Strafe zahlen

Streitigkeiten bei Vertragsstrafen werden auch vor Gericht ausgetragen
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Vor ein paar Tagen bekam Frau Müller Post von einem Unternehmen für Parkraumüberwachung. 40 Euro als Vertragsstrafe sollte Frau Müller zahlen, für das verbotswidrige Parken auf dem Parkplatz eines Geschäftes in Bergisch Gladbach an der Kalkstraße, direkt in der Stadtmitte. Aber Frau Müller hatte da gar nicht geparkt, zumindest kam ihr das so vor.
Sie hatte ihr Auto nur mal kurz zum Wenden auf die Parkpalette des Geschäftes gefahren. Das war an einem Sonntag gewesen, außerhalb der Geschäftszeiten, und auch bei Dunkelheit. Kameras der Parkraumüberwachungsfirma kennen aber keinen Feierabend und auch kein Wochenende. Sie überwachen das Gelände Tag und Nacht, und wer zur falschen Zeit auf den Parkplatz einbiegt, wird von den Kameras aufgenommen. Auch wer nur mal kurz zum Wenden auf den Parkplatz fährt, wird erfasst.
Und dass das Ganze an einem Sonntag passierte, interessierte die eher humorlose Parkplatzüberwachungsfirma auch nicht. Im Fall von Frau Müller bedeutete das: 40 Euro als sogenannte Vertragsstrafe, angehängt an ein Dokument mit den üblichen juristischen Belehrungen und dem mahnenden Hinweis, die Sache ernst zu nehmen.
Ärger über „Abzocke“
Andernfalls könnte sich die Vertragsstrafe durch diverse Zuschläge deutlich erhöhen. Frau Müller, die tatsächlich anders heißt, zahlte zähneknirschend und überwies die 40 Euro. Und ärgerte sich sehr. Auch andere Verkehrsteilnehmer sollten wissen, was ihnen auf diesem Parkplatz blühe, meint sie, „Abzocke“ sei diese Masche.
Mit einem ähnlich gelagerten Fall hatte sich vor einiger Zeit ein Autofahrer an die Redaktion gewandt, der sonntags auf einem Supermarktparkplatz im Geschäftszentrum Lochermühle/Wipperfürther Straße in Bergisch Gladbach geparkt hatte. Die Kamera hatte überwacht, die Kontrollfirma einen für den Autofahrer unerfreulichen Brief geschrieben. Wer sein Auto auf einem städtischen Parkplatz abstellt und vergisst, ein Parkticket zu ziehen oder, je nach Situation, eine Parkscheibe in den Fonds zu legen, bekommt vielleicht Post von der Stadt.
Die städtischen Bediensteten halten täglich Ausschau nach Falschparkern oder sonstigen Verkehrssündern und schreiben bei Verstößen ein Knöllchen. An diese Post von der Stadt sind Autofahrer gewöhnt. Was in den vergangenen Jahren ausufernd zugenommen hat, sind Vertragsstrafen wie im Fall von Frau Müller.
Kleingedrucktes auf Parkschildern
Vertragsstrafen werden auch für Falschparken erhoben. Allerdings zwischen zwei privaten Vertragsparteien, ohne Stadt. Das Kleingedruckte, das auf den Parkschildern der Supermärkte zu finden ist, entscheidet über die Vertragsstrafen und deren Höhe. Parken außerhalb der Geschäftszeiten nicht gestattet: So steht es im Kleingedruckten auf der Informationstafel am Geschäftshaus an der Kalkstraße.
So etwas ist schnell übersehen und überlesen – und sonntags rechnet kaum einer mit einer Parkplatzüberwachung, meint die betroffene Autofahrerin. Aber Videokameras sind mittlerweile allgegenwärtig auf den Parkplätzen der großen Ketten und überwachen Ein- und Ausfahrten.
Weil die Parkbedingungen rechtlich einwandfrei auf dem Parkplatz annonciert waren, sah sich die Autofahrerin zur Zahlung der Vertragsstrafe gezwungen. Anderen Autofahrern sollte das nicht passieren, meint die Betroffene.