GeldstrafeBergisch Gladbacher Vater bedroht Polizei mit Baseballschläger

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Beamte der NRW-BePo ohne Helm im Einsatz

Beamte der NRW-Bereitschaftspolizei im Einsatz (Symbolfoto).

Mit einem Baseballschläger hat ein Gladbacher (49) Polizisten bedroht, die seinen Sohn verhaften wollten. Jetzt stand er vor Gericht.

In seinem Prozess mit einem blauen Auge in Form einer Geldstrafe davongekommen ist ein allzu fürsorglicher Vater. Nachdem sich der 49-jährige Bergisch Gladbacher womöglich erst jahrelang zu wenig um seinen extrem auf die schiefe Bahn geratenen Filius gekümmert hatte, stellte er sich am 27. Mai 2022 mit einem Baseballschläger der Polizei in den Weg, als die Beamten dem mit Haftbefehl gesuchten 20-Jährigen ins Elternhaus nacheilten.

Angeklagt wurde der bis dahin nie straffällig gewordene Vater Sadri B. (Name geändert) danach wegen eines „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“, am Ende verurteilt lediglich wegen eines weniger schwer wiegenden „Widerstandes“. Denn er hatte er den Knüppel irgendwann fallen lassen, als ihn ein Polizist mit gezogener Schusswaffe mehrfach dazu aufforderte.

Sohn auf dem Dachboden aufgestöbert

Zahlen muss der sechsfache Familienvater und einfache Opa, der als Leiharbeiter bei der Kölner Müllabfuhr arbeitet, 1200 Euro, was 80 Tagessätzen zu je 15 Euro entspricht. Sohn Johnny hat die väterliche Keulenschwingerei übrigens nichts genützt: Der junge Ganove mit dem großen Freiheitsdrang, auf den wegen dieses Drangs eigens ein achtköpfiger Trupp Bereitschaftspolizei angesetzt worden war, wurde von den Beamten auf dem Dachboden aufgestöbert.

Genau eine Woche vor der Verhandlung gegen den Vater hatte er beim Jugendschöffengericht die Quittung für Einbrüche in Schulen, Kindergärten und Häuser und anderes mehr kassiert: zweieinhalb Jahre Haft, natürlich ohne Bewährung.

Wissen Sie, wie es ist, wenn das eigene Kind ruft: ‚Papa, hilf mir, die Polizei‘?
Der Angeklagte

Der Herr Papa warb jetzt bei Erwachsenenrichterin Birgit Brandes ein wenig um Verständnis: „Wissen Sie, wie es ist, wenn das eigene Kind ruft: ‚Papa, hilf mir, die Polizei‘?“ Auch habe er die Beamten nur aufgefordert, den Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung zu präsentieren.

Richterin Brandes und der Staatsanwalt stellten allerdings schnell klar, dass das an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes nicht ändere, da die Polizisten, vor denen Johnny gerade zu Fuß aus der Innenstadt flüchtete, den klaren Auftrag hatten, den jungen Mann endlich in Handschellen zu legen und abzuführen. Auch versicherte der Gruppenführer der Kölner Bereitschaftspolizisten, dass es den Beschluss gegeben habe.

Angeklagter bringt Familie mit zum Prozess

Mit dem Hinweis auf die eindeutige Rechtslage nahmen Richterin und Staatsanwalt dem Angeklagten auch den weiteren Wind aus den Segeln. Der 49-Jährige war nämlich nicht allein mit seinem Verteidiger bei Gericht erschienen, sondern hatte die halbe Familie mitgebracht: Ehefrau, 16-jährige Tochter, 12-jährigen Sohn und, im Kinderwagen, das Enkelchen, das bei Opa und Oma aufwachsen muss, weil die Mutter über alle Berge und Vater Johnny in Haft ist.

Mit Ausnahme des Enkels sollten sie alle zur Entlastung des Familienoberhauptes auftreten und zugleich die angebliche Rücksichtslosigkeit der Polizei beklagen. Auf den Appell, den Kindern die Vernehmung zu ersparen, zumal es ja nur noch um Widerstand gehe und nicht um Angriff, lenkte Sadri B. ein und verzichtete auch gleich auf die Aussage der Ehefrau.

Mit den 1200 Euro Strafe erklärte er sich anschließend einverstanden; der Staatsanwalt, der genau diese Strafe gefordert hatte, auch. Damit ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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