Corona im KreisRhein-Berg wurde erstmal nicht rot

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Vorerst blieb Rhein-Berg trotz Überschreitung des kritischen 50er-Inzidenzwerts am Samstag auf maßgeblichen Seiten orange und war damit offiziell noch kein Risikogebiet.

Vorerst blieb Rhein-Berg trotz Überschreitung des kritischen 50er-Inzidenzwerts am Samstag auf maßgeblichen Seiten orange und war damit offiziell noch kein Risikogebiet.

Rhein-Berg – Nanu, warum ist denn Rhein-Berg nicht rot geworden? So mancher rätselte am Samstag beim Blick auf die bundesweite Corona-Statistik-Seiten des Landes NRW oder des darauf zurückgreifenden Robert- Koch-Instituts (RKI): Obwohl in Rhein-Berg die Sieben-Tage-Infektionsrate am Freitag über den kritischen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tage gestiegen und der Landkreis damit als Risikogebiet eingestuft hätte werden müssen, führte das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) und in der Folge auch das RKI ihn weiterhin mit einem Wert von 47,7 – und färbte ihn auf der Landkarte nicht rot ein.

Damit aber fehlte die rechtsverbindliche Grundlage dafür, dass die vom Land erlassene und am Samstag in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung in Sachen Risikogebiet auch für Rhein-Berg rechtsverbindlich galt.

Die Folge: Einschränkungen wie die Sperrstunde ab 23 Uhr traten – obwohl die kritische 50er-Marke bei den Neuinfektionen überschritten war – juristisch gesehen erst einmal nicht in Kraft.

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Regelung des Landes für Risikogebiete

Den landesweiten Regeln zufolge, die seit Samstag gelten, ist für Risikogebiete mit einer Infektionsrate (Sieben_Tage-Inzidenz) von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen unter anderem vorgesehen:

 Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr bis 6 Uhr am folgenden Morgen

 Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr

 Begrenzung von Festen außerhalb der Wohnung auf maximal zehn Personen (ab 19.10.)

 In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch höchstens fünf Personen treffen.

Warum der Freitagswert von 50,8 am Samstag um 0 Uhr bei der Aktualisierung der Landezentrumsseite nicht veröffentlicht worden war, konnte auch der Krisenstab des Rheinisch-Bergischen Kreises nach Angaben seines Sprechers Torsten Wolter nicht klären.

Verzögerung am Wochenende

„Es kommt leider schon mal zu abweichenden Zahlen zwischen den tagesaktuell abendlichen Fallzahlmeldungen des Kreises an die Medien und der Aktualisierung des LZG-Dashboardes aufgrund abweichender Eingabezeiten“, so der Sprecher am Samstagabend nach einer Sitzung des Krisenstabs. Dies könne an Wochenenden besonders der Fall sein. Wolter: „Aus diesem Grunde ist der Rheinisch-Bergische Kreis »offiziell« am Freitag und Samstag noch kein Risikogebiet im juristischen Sinne, sondern erst, wenn das LZG dies offiziell feststellt. Was aller Wahrscheinlichkeit nach in aller Kürze der Fall sein wird.“

Das weitere Prozedere sieht danach laut Krisenstab wie folgt aus: Der Kreis muss nach der offiziellen Risikogebietsbestätigung durch das Landeszentrum für Gesundheit binnen eines Tages eine Allgemeinverfügung erlassen und den Status der sogenannten „Gefahrenstufe 2“ feststellen. Erst dann gelte die neue Rechtsverordnung, die das Land zum Samstag erlassen hatte, erläuterte Krisenstab-Sprecher Wolter (siehe „Regelung des Landes für Risikogebiete“).

Der Kreis könnte über die landesweite Regelung hinaus gehende weitere Sonderregelungen in seiner Allgemeinverfügung für den Rheinisch-Bergischen Kreis treffen.

Allerdings hat sich der Krisenstab des Kreises in seiner Sitzung am Samstag vorerst dagegen entschieden. „Der Rheinisch-Bergische Kreis wird aus Gründen eines einheitlichen Vorgehens im Land NRW zunächst darauf verzichten, weitergehende Maßnahmen als die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes festgelegten Regelungen zu treffen“, hieß es in einer Mitteilung nach der Sitzung.

Dringende Empfehlungen

Dem Krisenstab seien jedoch folgende Punkte aufgrund des Infektionsgeschehens so wichtig, dass er hierzu eine dringende Empfehlung ausspreche:

  • das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch im Schulunterricht am Sitzplatz.
  • das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Sportstätten auch im Freien am Sitz- oder Stehplatz.
  • der Verzicht des Ausschanks von Alkohol bei Sportveranstaltungen im Freien sowie eine Nachverfolgbarkeit von Besuchern auch im Hinblick auf den Sitzplatz, den sie während der Veranstaltung hatten.

Sobald also das Dashboard des LZG die Inzidenz von über 50 pro 100 000 Einwohner für Rhein-Berg rechtsverbindlich feststellt, wird der Kreis diese Allgemeinverfügung öffentlich bekannt machen mit der Folge, dass sie am Tag darauf rechtswirksam wird.

Dies bedeutet derzeit konkret, dass noch die veröffentlichte Allgemeinverfügung vom Mittwoch, 15. Oktober, weiterhin gilt, bis die neue Verfügung erlassen ist und auch die neue Verordnung des Landes erst dann im Rheinisch-Bergischen Kreis Gültigkeit erlangt.

Am Wochenende stellte der Kreis seine Eingabe- und Meldeverfahren um. Für Montag kündigte der Krisenstab die nächsten aktuellen Fallzahlen an, ab dem nächsten Wochenende sollen dann auch samstags und sonntags wieder aktuelle Fallzahlen von Corona gemeldet werden.

Das Bürgertelefon des Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer (0 22 02) 13 13 13 erreichbar.

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