LeichlingenBeistand für Kinder und junge Mütter

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Leichlingen –  Amt für Jugend und Schule – bei dieser Dienststelle der Stadtverwaltung denken die meisten an den Kampf um einen Kindergartenplatz, an die Zahlung von Elternbeiträgen oder an die Schulanmeldung, vielleicht auch ans Jugendzentrum. Dass das Jugendamt aber auch minderjährige Mütter berät, sich um die Anerkennung von Vaterschaften kümmert und Vormundschaften übernimmt, dass es als Rechtsbeistand die Interessen von Kindern sogar vor Gericht vertritt sowie Unterhalts-Zahlungen ausrechnet und einfordert, ist weniger bekannt.

Mit 71 Mitarbeitenden ist das Amt für Jugend und Schule das größte im Leichlinger Rathaus. Geleitet wird es seit 2017 von Johanne Kristiansen. Ihre Stellvertreterin Christina Oberthür und ihre Kollegin Kirsten Kähler sind für den „Fachdienst Beistandschaften“ zuständig. Die Abteilung trägt die Hilfeleistung im Namen. Denn die beiden Frauen leisten Kindern und Eltern im wahrsten Wortsinne Beistand, wenn es drauf ankommt. Und das, betonten sie bei der Vorstellung des Fachdienstes vor der Presse, freiwillig und kostenlos: „Das ist ganz klar ein Servicebereich, wo wir auch gerne für die Bürger da sein möchten“, so Kristiansen. Ihre Kolleginnen gehen keinen Missständen nach, sondern stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, wenn man sich an sie wendet: „Wir werden nur aktiv, wenn jemand Beratung benötigt.“

Aktuell betreuen die Kolleginnen in Leichlingen 186 Beistandschaften. Die Nachfrage sei über die Jahre relativ stabil. Zur klassischen Klientel gehören minderjährige, werdende oder alleinstehende Mütter, Männer, die ihre Vaterschaft anerkennen sollen, unverheiratete Elternteile, die Sorgeerklärungen treffen, Kinder und junge Volljährige unter 21, deren Unterhaltsansprüche geklärt oder durchgesetzt werden müssen.

Amtsleiterin Johanne Kristiansen

Amtsleiterin Johanne Kristiansen

Grundsätzlich sei die Zahlungsmoral der zum Unterhalt verpflichteten Väter in Leichlingen gut. Dennoch kommt es natürlich auch hier vor, dass die Stadt Unterhaltsvorschuss zahlen muss, also in Vorleistung für zahlungsunwillige oder nicht auffindbare Väter tritt. Neuerdings muss sie das bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Im Etat ist dafür ein erhöhter Posten von jährlich 360 000 Euro reserviert worden. Das Geld wird den Kommunen nicht komplett erstattet.

Wenn Zahlungen aus dem Ausland eingetrieben werden müssen, stoßen Oberthür und Kähler manchmal an ihre Grenzen. „Spanien und die Schweiz sind schwieriger als die USA“, sagt Kähler. Und auch wenn Väter ihre Kinder nicht anerkennen wollen, helfen alle guten Worte irgendwann nicht weiter – dann muss ein Richter ein Abstammungsgutachten anordnen, geht es zum Vaterschaftstest.

Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamtes ist im Rathaus unter ? 02175 / 99 22 51 und 99 22 38 erreichbar.

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