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DrogenentzugGericht lässt 23-jährigen Randalierer nach Straftaten in Bergheim einweisen

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Blick auf das Landgericht Köln.

Das Landgericht Köln verurteilte den 23-Jährigen zu anderthalb Jahren Haft. (Symbolbild)

Der Mann hatte im Drogenrausch einen Sachschaden von mehr als 10.000 Euro angerichtet. Er wurde zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. 

Binnen Minuten hatte der 23-Jährige am 1. Mai vergangenen Jahres in Bergheim einen Sachschaden von mehr als 10.000 Euro angerichtet, als er die Schaufenster mehrerer Geschäfte mit Steinen einwarf. Auch Windschutzscheiben an Autos und mehrere Menschen griff der Mann an. Grund war ein Drogenrausch über mehrere Tage und eine Psychose, ausgelöst durch die Rauschmittel.

Am Donnerstag (30. April) verurteilte das Kölner Landgericht den 23-Jährigen zu anderthalb Jahren Haft. Zudem ordnete das Gericht sowohl die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wobei die Entziehungsanstalt vorrangig vollzogen werden soll. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Gundo Golla hatte ebenfalls auf anderthalb Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt plädiert, sich aber klar gegen eine Psychiatrie ausgesprochen.

Bergheim: Psychose durch Drogenkonsum

Der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Linke betonte in der Urteilsbegründung, dass der Fall sich als außerordentlich komplex erwiesen habe. So war nach dem psychiatrischen Gutachten einer Sachverständigen klar, dass der Angeklagte nicht wie zunächst angenommen an einer Schizophrenie leidet, sondern an einer Psychose durch die Drogen.

Linke beleuchtete auch die Gründe für den übermäßigen Drogenkonsum des 23-Jährigen. Bereits im frühen Teenageralter war der Angeklagte von seiner Mutter rausgeschmissen worden. Der Vater war da bereits tot. Der 23-Jährige lebte fortan auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften, besuchte aber weiterhin die Schule.

Ihr Aufwachsen war recht tragisch und auch traurig. Sie mussten sich schon früh völlig alleine durchschlagen
Dr. Alexander Linke, Vorsitzender Richter zu dem Angeklagten

„Ihr Aufwachsen war recht tragisch und auch traurig. Sie mussten sich schon früh völlig alleine durchschlagen“, sagte Linke. Der Vorsitzende machte aber auch deutlich, dass der 23-Jährige in Zukunft die Finger von Drogen lassen müsse. „Es ist hier fünf vor Zwölf, sozusagen“, sprach Linke den 23-Jährigen direkt an.

Der 23-Jährige hatte wiederholt geäußert, in Therapie gehen zu wollen. Das habe die Kammer als „positives Signal“ erkannt. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt wird aus Sicht des Gerichts mindestens zwei Jahre brauchen, womit auch die Haftstrafe abgegolten wäre. Ob anschließend noch die Unterbringung in eine Psychiatrie folgt, wird voraussichtlich eine Strafvollstreckungskammer am Landgericht entscheiden müssen.