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Prügelattacke der PolizeiIm Oktober beginnt Prozess gegen zwei Beamte aus Bergheim

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Das Bild zeigt eine Szene aus einem Video und zeigt zwei Polizisten, die auf einen Mann einprügeln.

Zwei Polizeibeamte prügeln im Wohnpark Zieverich auf einen Mann ein.

Warum die beiden Polizisten angeklagt sind und welche Strafe ihnen drohen könnte.

Die beiden Polizisten, die vor gut eineinhalb Jahren am Wohnpark Zieverich einen Mann aus Bergheim verprügelt haben sollen, müssen sich voraussichtlich Ende Oktober vor dem Landgericht Köln verantworten. Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Das wurde jetzt aus Justizkreisen bekannt.

Den Beamten wird Körperverletzung im Amt, die Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Kurz vor Weihnachten 2024 wurden die zwei Polizisten zu einem Einsatz vor einem Mehrfamilienhaus im Wohnpark Zieverich, unweit des Zentralgebäudes der Polizei, gerufen. Ein Mann soll dort im betrunkenen Zustand vor dem Haus randaliert haben, weil seine Partnerin ihn nicht in die Wohnung lassen wollte.

Nach dem Vorfall tauchten Handyaufnahmen im Internet auf

Im Eingangsbereich trafen die beiden Beamten auf den Mann. Der Vorwurf gegen die Polizisten: Sie sollen dem Mann mit unverhältnismäßigen harten Methoden erheblich zugesetzt haben. Was die Polizisten offenbar nicht ahnten: Ein Anwohner hatte den Einsatz mitbekommen und ein Handyvideo gedreht.  Wie der Film zeigt, setzte einer der Beamten seinen Schlagstock ein und trat den Mann, während sein Kollege den Rucksack des Bergheimers wegwarf und eine Pfefferspraydose auf dessen Kopf schlug. Erst als die Dose platzte und das Spray auch die Beamten traf, ließen sie von dem Bergheimer ab.

Die Einsatzkräfte nahmen den Betrunkenen anschließend mit zur Polizeiwache und sperrten ihn in eine Gewahrsamszelle. In der Strafanzeige sollen sie angegeben haben, dass der Mann Widerstand gegen die Beamten geleistet habe. „Um zu verdecken, dass sie unrechtmäßig Gewalt angewendet haben, sollen die Beamten unwahre Strafanzeigen gegen den Geschädigten als vermeintlichem Aggressor gefertigt haben“, hatte Landgerichtssprecher Dr. Hans Logemann bereits im März erklärt. Ursprünglich war das Amtsgericht Bergheim zuständig, es gab den Fall aber später an das Landgericht Köln weiter mit dem Hinweis auf Prüfung, ob das Landgericht die Sache übernehmen könnte. Als Grund der Prüfung gab das Gericht die Bedeutung des Falles und das damit verbundene Medieninteresse an.

Opfer soll keinen Widerstand geleistet haben

Ermittelt wurde wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger. Die Anklage wegen Freiheitsberaubung beziehe sich auf die Zeit, die der Bergheimer im Arrest (Gewahrsamszelle) verbrachte. Der Vorwurf der Körperverletzung im Amt ergebe sich nicht nur aus der Gewalt, die die Polizisten direkt gegen den Mann eingesetzt haben sollen, sondern auch aus der Blutprobe, die aufgrund der mutmaßlich falschen Vorwürfe der Beamten veranlasst worden war, erklärte seinerzeit der Gerichtssprecher.

Das Video, das ein Anwohner von dem Vorfall gedreht hatte, wurde kurz nach dem Vorfall im Internet verbreitet und zeigte keinerlei Widerstand des Opfers. Die Aufnahme deutete vielmehr auf unrechtmäßige Polizeigewalt hin. Als die Vorgesetzten der beiden Polizisten das Video zu Gesicht bekamen, leiteten sie Ermittlungen gegen ihre beiden Kollegen ein. Die beiden Beamten wurden nach wenigen Tagen vom Dienst freigestellt. Aus Neutralitätsgründen übernahmen Beamte des Polizeipräsidiums in Köln die Ermittlungen.

Was den Beamten an Strafe drohen könnte, wird das Gericht entscheiden. Im schlimmsten Fall könnte einer oder beide Polizisten ihren Beamtenstatus verlieren. Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat wäre das der Fall. Der oder die Verurteilten würden dann rückwirkend den Pensionsanspruch verlieren - auch dann, wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt würde. Eine Entlassung aus dem Dienst würde durch ein solches Strafurteil automatisch folgen.