Nach dem tödlichen Zwischenfall an der Bushaltestelle in Oberaußem am Samstag, hat die Polizei weitere Zeugen vernommen. Das Opfer war offenbar betrunken. Dem Tatverdächtigen ist ein Pflichtverteidiger zugeteilt worden.
Nach tödlichem SturzOpfer offenbar betrunken – Tatverdächtiger aus Bergheim erhält Pflichtverteidiger

Aus noch ungeklärten Gründen stürzte ein 57-Jähriger an der Bushaltestelle in Oberaußem. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.
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Das Obduktionsergebnis liegt noch nicht vor, dennoch gibt es Neuigkeiten zu den Umständen im Fall des am Samstagabend nach einem Streit in Bergheim-Oberaußem gestorbenen 57-jährigen Bergheimers. Das Opfer war offenbar betrunken, als es stürzte. Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass der 57-jährige Mann zuvor auf dem Weihnachtsmarkt in Oberaußem war.
Auf Weihnachtsmarkt in Oberaußem keine Getränke mehr bekommen
Offenbar war er so stark betrunken, dass er Probleme beim Bezahlen hatte, berichteten Zeugen der Polizei. Es habe ein Bon-System zur Abrechnung gegeben, mit dem der 57-Jährige Schwierigkeiten hatte.
Zudem sollen sich Frauen von dem Mann belästigt gefühlt haben. Schließlich habe der 57-Jährige keine Getränke mehr bekommen und sei dann zu Fuß vom Weihnachtsmarkt zur Bushaltestelle an der Bergheimer Straße gegangen. Dort soll er auf eine Gruppe jüngerer Personen und weitere Zeugen gestoßen sein. An der Bushaltestelle gab es Streit, so die Polizei.
Unterschiedliche Angaben zum Ablauf an der Bushaltestelle
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage: „Die Vernehmungen der Zeugen laufen noch. Doch die Personen, mit denen bereits gesprochen wurde, machen unterschiedliche Angaben zum Ablauf. Unklar ist noch, ob der 57-Jährige geschlagen, gestoßen, geschubst wurde oder vielleicht auch gestolpert ist, bevor er zu Boden fiel.“
Dabei zog der Mann, der auch in Oberaußem wohnt, sich so schwere Verletzungen zu, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus starb. Laut Staatsanwaltschaft war der 57-Jährige in Streit mit einem 27-Jährigen geraten, den die Polizei befragt hat.
Unklar ist noch, ob der 57-Jährige geschlagen, gestoßen, geschubst wurde oder vielleicht auch gestolpert ist, bevor er zu Boden fiel.
„Es besteht der Anfangsverdacht einer Körperverletzung mit Todesfolge“, so Bremer. Zunächst hatte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis den Fall als Tötungsdelikt bewertet und an die Mordkommission aus Köln abgegeben. Doch die stufte den Vorfall als Körperverletzung mit Todesfolge ein.
Der 27-Jährige sei auch nicht in Untersuchungshaft, so der Staatsanwalt. Man rede immer noch von einem Anfangsverdacht. Dem 27-Jährigen werde jetzt ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Tatverdächtiger und Opfer kannten sich vor dem Vorfall nicht. Der 27-Jährige soll selbst den Rettungsdienst gerufen haben, nachdem der Verletzte auf dem Boden lag.
