Thallium-ProzessHürther Angeklagter glaubt an Verschwörung und stellt Fingerabdrücke infrage

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Das Foto zeigt den Angeklagten zu Beginn des Prozesses im September 2022. Sein Gesicht ist unkenntlich gemacht.

Das Foto zeigt den Angeklagten zu Beginn des Prozesses im September 2022.

Die Fingerabdrücke von Martin B. auf einer kürzlich in seinem Haus gefundenen Thallium-Dose seien nachträglich aufgetragen worden, sagt er.

Er glaubt nicht an Zufälle, vielmehr an ein Komplott: Nach Überzeugung des wegen mehrfachen Mordes angeklagten Krankenpflegers Martin B. (42) hat sich die Opferfamilie gegen ihn verschworen, um ihn für immer hinter Gitter zu bringen. Er wirft den Angehörigen vor, Beweismittel manipuliert zu haben und belegt dies mit fragwürdigen Thesen.

Konkret geht es um die Dose Thallium, die erst jetzt, 18 Monate nach der Durchsuchung vom Stiefvater des Opfers gefunden wurde, da die Polizei das Beweismittel im November 2021 übersehen hatte. Die Opferfamilie habe somit ausreichend Zeit gehabt, sämtliche Fingerabdrücke auf der Dose verschwinden zu lassen, um seine zu platzieren, ist Martin B. überzeugt. Auf der Dose war ausschließlich DNA des Angeklagten sichergestellt worden.

Die Fingerabdrücke von Oma und Opa wurden entfernt, um den Verdacht auf mich zu lenken
Martin B.

B. behauptet jedoch, die Dose mit dem Gift habe schon seit Jahren dort gelegen, da die inzwischen verstorbenen Senioren sich damit immer wieder gegen Ungeziefer im Haus geholfen hätten. „Die Fingerabdrücke von Oma und Opa wurden entfernt, meine platziert, um den Verdacht auf mich zu lenken“, beteuert Martin B. Zudem findet der Krankenpfleger den Zeitpunkt des Auffindens der Dose „ausgesprochen bedenklich“.

Der Stiefvater seiner Ex-Freundin hatte das von der Polizei versiegelte Haus aufgesucht, weil ihn ein Nachbar vor einem möglichen Wasserschaden durch „Tropfgeräuschen“ gewarnt hatte. Und gleichzeitig nach der Dose gesucht, von der Martin B. erstmals im April 2023 gesprochen hatte.

Er hält den Grund für die Begehung des Hauses für unglaubwürdig

Für Martin B., der mit seiner damals schwangeren Freundin nach dem Tod der Seniorin in dem Haus wohnte, ist der Grund für Begehung des Hauses unglaubwürdig. „Das Haus wurde 1960 in Massivbauweise errichtet, da hörte man nicht einmal den Nachbarn duschen, geschweige denn Tropfgeräusche“, beteuert der Krankenpfleger.

Das jetzt sichergestellte Thallium, laut Landeskriminalamt identisch mit dem Gift aus der Jackentasche des Angeklagten, stamme jedenfalls nicht aus seinem Besitz, sagt B. Der 42-Jährige muss sich seit September 2022 wegen des Verdachts des zweifachen Mordes und versuchtem Mord in einem weiteren Fall verantworten.

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