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LuftwaffeSo gefährlich war die Laserblendung der Besatzung eines Tornados in Nörvenich

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Auf dem Bild sind zwei Tornados auf einem Flugplatz zu sehen.

Die Besatzung eines aktuell in Nörvenich stationierten Tornados des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 wurde während des Starts mit einem Laser geblendet.

Das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ stellt nun Strafanzeige, die Tat kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Besatzung eines aktuell in Nörvenich stationierten Tornados des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 wurde am Mittwoch (29. Oktober) gegen 18.50 Uhr während des Starts in westliche Richtung mit einem Laser geblendet. Wie die Bundeswehr mitteilt, seien die Piloten glücklicherweise unverletzt geblieben und hätten das Kampfflugzeug sicher landen können. Das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ wird den Vorfall nun zur Strafanzeige bringen.

Eine Laserblendung ist kein Kavaliersdelikt, sie stellt einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr dar
Bundeswehr

Die Bundeswehr nimmt den Vorfall zum Anlass, um über die Gefahren und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen von Laserblendungen zu informieren: „Eine Laserblendung ist kein Kavaliersdelikt, sie stellt einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr dar, und ist ein Straftatbestand, der mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, heißt es in einer Mitteilung der Bundeswehr.

Nörvenich: Ein Laser kann schwere Augenverletzungen bis zur Erblindung verursachen

Durch den Einsatz eines Lasers könne es zu schweren Augenverletzungen bis hin zur Erblindung kommen. Im schlimmsten Fall sei auch das direkte Umfeld des Flugzeugs gefährdet, da der Pilot in Folge der Blendung nicht mehr in der Lage sein könne, das Luftfahrzeug sicher zu kontrollieren.

In der Vergangenheit hätte die Polizei bereits Verursacher von Laserblendungen ermitteln und ein Strafverfahren einleiten können, so das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“.

Schon mehrfach ist es bei dem Geschwader zu Zwischenfällen mit Laserblendungen gekommen. Zuletzt hatten Unbekannte im Februar des vergangenen Jahres die Besatzung eins Militärhubschraubers bei der Landung auf dem Fliegerhorst Nörvenich mit einem Laserpointer geblendet. Auch hier stellte das Luftwaffengeschwader Strafanzeige.