Zwei Täter wurden bereits verurteilt. Gegen den dritten Tatverdächtigen, der im Kosovo festgenommen wurde, hat jetzt der Prozess begonnen.
ProzessPulheimer für 50 Euro zu Tode gefoltert

Beamte der Mordkommission sicherten am 7. September 2023 Spuren am Tatort.
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Gefasst nahmen die Brüder Christoph und Bernd C. auf der Nebenklagebank Platz. Ihr Vater Gerd war am Donnerstag, 7. September 2023, bestialisch zugerichtet tot im Keller seines Reihenhauses in der Mozartstraße aufgefunden worden. Jetzt hat vor der 21. Großen Strafkammer des Landgerichts der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen.
Habgier, Heimtücke und Ermöglichung eines Raubes wirft die Anklage dem 27-Jährigen vor. Er habe von vornherein damit gerechnet, dass die Verletzungen, die er dem 85-jährigen Opfer zugefügt haben soll, tödlich sein können. Zwei Komplizen, damals 20 und 21 Jahre alt, sind bereits verurteilt, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Tatverdächtiger im Kosovo festgenommen
Auf die Spur des mutmaßlichen Seniorenmörders kam die Polizei mithilfe der TV-Fahndungssendung „Aktenzeichen XY ungelöst“. Im Oktober 2023 wurde der damals 26-Jährige im Zuge der Rechtshilfe in seinem Herkunftsland Kosovo aufgespürt, festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln an die deutschen Behörden überstellt. Laut Anklage fuhren die Räuber am Tattag zwischen 4 und 4.30 Uhr von Osnabrück nach Pulheim.
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Warum sie sich Gerd C. aussuchten, um zwischen 6.30 und 7 Uhr an seiner Haustür zu klingeln, ist ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft spricht lediglich von „rücksichtslosem Gewinnstreben“. Nachdem der Senior arglos die Haustür geöffnet hatte, soll ihm der Angeklagte einen Schlag ins Gesicht versetzt haben.
Das Nasenbein brach, was eine Schwellung verursachte, die das Atmen erschwerte. Während der Schläger den 85-Jährigen in Schach hielt, durchsuchte der Mittäter das Obergeschoss. Er nahm 50 Euro aus einem Portemonnaie an sich. Den blutenden Senior zerrten die Männer anschließend zu dem eingemauerten Tresor im Keller.
Da sich der alte Mann offenbar wehrte, soll ihn der Angeklagte mit einem Klebeband geknebelt haben. Den Erstickungstod nahm er billigend in Kauf. Da während der Tat entweder versehentlich der Name eines Täters gefallen sein soll oder das Opfer sich immer noch wehrte oder beides, soll der Angeklagte mit „Gewalt gegen den Hals“, wie es im Justizdeutsch heißt, quittiert haben.
Täter wollten eingemauerten Tresor aufbrechen
Infolge der schweren Verletzungen verstarb der Senior. Mit einem Schraubenzieher und einem Hammer aus dem Besitz des Getöteten versuchten die Männer, den eingemauerten Tresor aufzubrechen. Als das nicht gelang, entwichen sie durch die Terrassentür und fuhren mit dem im Auto wartenden dritten Komplizen davon. Die Leiche ließen sie achtlos zwischen Hobbyraum und Waschküche liegen. Nachdem weder der Pflegedienst noch aufmerksame Nachbarn und Angehörige Gerd C. in den folgenden Stunden erreicht hatten, wurde gegen 14.30 Uhr die Polizei gerufen.
Sogar für eintreffende Kriminalbeamte muss die Auffindesituation so schockierend gewesen sein, dass der Ausdruck „Foltermord“ kursierte. Beim Prozessauftakt bekundete der ungerührt wirkende Angeklagte, keine Angaben machen zu wollen. Aufschlüsse über seine Rolle bei der Tat verspricht sich der Vorsitzende Richter Alexander Fühling von der Vernehmung der beiden bereits verurteilten Komplizen. Der Prozess wird fortgesetzt.