Prozess um Verkehrsunfall38-Jähriger soll in Pulheim Vater und Sohn getötet haben

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Spurensicherung nach dem schweren Verkehrsunfall in Pulheim

Experten des Verkehrsunfallteams aus Düsseldorf unterstützten ihre Kollegen aus dem Rhein-Erft-Kreis bei der Unfallaufnahme. Die B 59 war im Bereich der Unfallstelle für mehrere Stunden gesperrt.

Wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht, Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein muss sich am Montag (30. Januar) ein Mann (38) vor dem Bergheimer Amtsgericht verantworten. 

Es war ein Familiendrama im Sommer vergangenen Jahres in Pulheim. Vater uns Sohn waren am 13. August um 23.45 Uhr gemeinsam auf einem Roller (Kleinkraftrad) auf der Bundesstraße 59 bei Pulheim in Richtung Grevenbroich unterwegs, als der Fahrer eines Transporters beim Einscheren nach einem Überholmanöver gegen das Krad fuhr.

Vater und Sohn stürzten, erlitten schwere Verletzungen und wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Der 18 Jahre alte Sohn starb in der darauffolgenden Nacht, sein Vater vier Tage später. 

Nachdem es zur  Kollision mit dem Kleinkraftrad gekommen war, flüchtete der Fahrer. Ein Zeuge konnte schließlich noch in der Nacht der Polizei den entscheidenden Tipp geben. In Rommerskirchen wurde der mutmaßliche Fahrer angetroffen - betrunken, einen Führerschein besitzt er nicht. Stattdessen gibt es einige Einträge im Polizeicomputer. Mehrfach war er betrunken und ohne Führerschein in Polizeikontrollen geraten.

Verdächtiger stritt ab, gefahren zu sein

Als die Beamten in der Unfallnacht bei dem Tatverdächtigen klingelten, soll er abgestritten haben, gefahren zu sein. Den Transporter will er einem Freund geliehen habe, dessen Namen er aber nicht preisgeben will. Doch die Ermittler haben offenbar handfeste Beweise, die belegen sollen, wer in der Nacht am Steuer gesessen hat. Spuren im Wagen und der Kleidung könnten ihn überführen.

Zudem soll es eine Zeugenaussage geben, die ihn belasten könnte. Die Auswertung der Blutprobe ergab einen Wert von 2,3 Promille Alkohol.

Der 38-Jährige war deutlich alkoholisiert

An diesem Freitag (27. Januar) muss sich der 38-Jährige vor dem Amtsgericht Bergheim verantworten. Ein Richter hatte nach dessen Festnahme Untersuchungshaft angeordnet, vermutlich weil Fluchtgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch die anderen Straftaten sollen aufs Tapet kommen.

Ein Sachverständiger hatte die beiden Fahrzeuge und die Unfallstelle begutachtet. Unklar war im Zuge der Ermittlungen, ob das Licht am Zweirad funktioniert hat. Dies dürfte für eine mögliche Strafbemessung im Falle einer Verurteilung eine Rolle spielen. Fahrlässige Tötung kann eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

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