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Praxen und KlinikenSo steht es um die ärztliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis

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Das Foto zeigt das Maria-Hilf-Krankenhaus in Bergheim.

Das Maria-Hilf-Krankenhaus in Bergheim ist Anlaufstelle für Menschen etwa aus Kerpen.

Zwar werden im Rhein-Erft-Kreis auf dem Papier die Quoten der ärztlichen Versorgung überwiegend erfüllt. In der Praxis klagen Bürger dennoch.

Lange Wartezeiten und Schwierigkeiten, einen Facharzt zu finden: Darüber beschweren sich Menschen aus Kerpen im sozialen Netzwerk Facebook. Kerpen besitzt kein eigenes Krankenhaus, obgleich es die größte Kommune im Kreis ist. Warum das so ist und wie es in den anderen Städten mit der ärztlichen Versorgung aussieht.

Auf dem Papier ist Kerpen mit Hausarztpraxen beziehungsweise mit 39,5 besetzten Hausarztstellen gut versorgt. Stadtsprecher Harald Stingl berichtet: „Es besteht für Kerpen ein Versorgungsgrad von 99,7 Prozent. Es können noch 4,5 Stellen besetzt werden, danach würde die Niederlassung neuer Ärzte gesperrt.“ Dabei handelt es sich im Vergleich mit den anderen Städten des Kreises, die die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auflistet, um einen recht durchschnittlichen Wert.

Rhein-Erft: Ärztliche Versorgung erfüllt die Quoten

So liegt die Versorgungsquote (Stand 15. September 2025) etwa in Bedburg bei 95,1 Prozent, in Bergheim bei 101,7 Prozent, in Brühl bei 109 Prozent, in Frechen bei 109,4 Prozent, in Hürth bei 102,5 Prozent, in Pulheim bei 104,1 Prozent, in Wesseling bei 102,3 Prozent und in Erftstadt bei 111,1 Prozent. Elsdorf wird nicht separat aufgeführt.

Bei den Fachärzten sind im Rhein-Erft-Kreis 29 Augenärzte angesiedelt, was einem Versorgungsgrad von 114,4 Prozent entspricht. Es gibt eine Stellenzahl von 42,5 Chirurgen und Orthopäden im Kreis (Deckung: 124,3 Prozent), 48 Gynäkologen (Deckung: 115 Prozent), 17 Hautärzten (Deckung: 124,1 Prozent). Weiter gibt es 20,25 besetzte Stellen durch HNO-Ärzte (Deckung: 112,1 Prozent), 34 Kinder- und Jugendärzte (Deckung: 115,5), 27,5 besetzte Stellen bei den Nervenärzten (Deckung: 118,8 Prozent), 118,95 besetzte Stellen bei den Psychotherapeuten (Deckung: 131,8 Prozent) und 18 Urologen (Deckung: 156,2 Prozent).

Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf den Kreis. Es ist also nicht zwingend so, dass sich alle genannten Ärzte gleichmäßig über die kreisangehörigen Städte verteilen. Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, sagt dazu: Die allgemeine fachärztliche Versorgung werde auf Ebene der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte geplant. Im Rhein-Erft-Kreis „zeigen sich über alle relevanten Fachgruppen, wie etwa Augen-, HNO- oder Frauenärzte, aktuell keine offenen/unbesetzten Zulassungen. Lediglich gut drei ärztliche Psychotherapeuten könnten sich innerhalb des Kreises noch neu/zusätzlich niederlassen“.

Krankenhaus soll in 20 Minuten erreichbar sein

Doch was ist mit den Krankenhäusern? Zuständig für die Krankenhausplanung ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS). Marcel Winter aus dem Pressebüro sagt: „Nicht jede Gebietskörperschaft (zum Beispiel Gemeinde, Stadt oder Landkreis) in Nordrhein-Westfalen muss ein eigenes Krankenhaus vorhalten.“

Er verweist auf den Krankenhausplan. „Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll.“ Für den Rhein-Erft-Kreis sei dies gesichert: „Im Rhein-Erft-Kreis, zu dem die kreisangehörige Stadt Kerpen gehört, befinden sich mehrere Anbieter, sodass eine wohnortnahe Grundversorgung sichergestellt ist.“

Ob es einmal Bestrebungen gab, in Kerpen ein Krankenhaus anzusiedeln, kann das Ministerium laut Winter nicht beantworten: „Weder das MAGS noch die Bezirksregierung Köln als zuständige Planungsbehörde sind für die Errichtung oder Schließung eines Krankenhauses zuständig.“ Aufgabe der genannten Behörden sei „die Sicherstellung einer flächendeckenden, stationären Versorgung durch den Krankenhausplan“. Der Bau eines neuen Krankenhauses müsse aber durch die Träger angestoßen werden, die sich „entweder in kommunaler, freigemeinnütziger oder privater Hand befinden und im unternehmerischen Handeln über den Krankenhausbetrieb und dessen Ausstattung entscheiden“.

Dr. Georg Kippels (CDU), Bundestagsmitglied für den Rhein-Erft-Kreis I und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit, schätzt die Lage im Kreis wie folgt ein: „Die Beurteilung der ärztlichen Versorgung bei uns im Rhein-Erft-Kreis hängt vom jeweiligen Fachgebiet und der konkreten Situation vor Ort ab. Bei sechs Krankenhäusern von Bergheim bis Wesseling mit ihren unterschiedlichsten Leistungsbereichen und einer statistisch zufriedenstellenden Hausarztquote ist eine flächendeckende Versorgung aber grundsätzlich gewährleistet.“ Kippels betont aber, dass dies von Bürgerinnen und Bürgern individuell auch anders wahrgenommen werden kann.

Das Foto zeigt Georg Kippels bei einer Rede.

Dr. Georg Kippels während des Wahlkampfs für die Bundestagswahl in Bergheim.

Auch nach der Schließung des Krankenhauses in Bedburg sei die „sachgerechte Versorgung“ gewährleistet. „Der Verlust einer vertrauten Anlaufstelle für die Grund- und Regelversorgung wird aber verständlicherweise als schmerzhaft empfunden“, sagt Kippels. Er führt aus: „Die neue Herausforderung besteht nun in der sachgerechten Verteilung der Leistungsgruppen in entsprechenden Entfernungsradien. Dieser Prozess benötigt eine gewisse Zeit und ist im vollen Gange. Klar ist, dass die flächendeckende Versorgung weiterhin sichergestellt sein muss.“

Nach der Schließung des Hubertusstifts in Bedburg befindet sich weniger als ein Jahr später auch das Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal in finanzieller Schieflage. Kurz vor Weihnachten hat die Klinikleitung einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln eingereicht.

Kippels appelliert zudem beim Thema Haus- und Fachärzte: „Wichtig ist, dass mit entsprechenden Planungsentscheidungen der Kommunen darauf hingewirkt wird, eine möglichst breite Niederlassung von Haus- und Fachärzten zu ermöglichen. Denn letztendlich hängt die ärztliche Versorgung von der freiwilligen Niederlassungsentscheidung der Ärztinnen und Ärzte ab.“