Mäuse im BackofenBäckerin klagt vor Bonner Landgericht auf Rückgabe des Kaufpreises

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Das Landgericht in Bonn 

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Bäckermeisterin verklagt Großbäckerei: Im Profi-Backofen, den sie dem Betrieb abgekauft hatte, nisteten Mäuse. Die Frage ist nun, seit wann? Der Fall wird zurzeit vor dem Landgericht Bonn verhandelt.

Viele Monate hatte eine junge Bäckerin aus dem Großraum Mainz einen professionellen Backofen gesucht, der für ihren kleinen Betrieb, spezialisiert auf handgemachtes Brot aus dem Steinofen, geeignet ist. Als sie schließlich nach langer Recherche fündig wird, winkt der Luxemburger Hersteller aber ab: Das Spezialgerät werde nicht mehr produziert.

Aber die Meisterin gab nicht auf und stieß auf die Filiale einer Großbäckerei im Vorgebirge, die ein solches Modell hatte und abgeben wollte: selten gebraucht, aber voll funktionsfähig.

Beim Probebacken funktionierte alles 

Im April 2021 gab es eine Besichtigung, auch ein Probebacken unter Zunftkollegen – und alle befanden, der Ofen funktioniere einwandfrei. Für 23.800 Euro erwarb die Bäckerin schließlich den Etagenbackofen. Die Überraschung folgte später: Eine Mäusekolonie hatte sich in der Kaufsache niedergelassen, die bereits mit in die neue Backstube umgezogen sein könnte.

Der Fall landete jetzt vor dem Bonner Landgericht: Denn die kreative Bäckerin hat auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt. Der Ofen sei für sie die größte Investition, die ihr Unternehmen sich geleistet hat, schreibt sie in der Klageschrift. Und jetzt das Malheur, das ihre Existenz bedrohe: Bereits drei Wochen nach Lieferung im Mai 2021 heizte der Profi-Ofen nur noch in Teilen, vor allem versagte der obere Bereich, der für die Wasserdampfschwaden zuständig ist.

Kammerjäger entdeckte Mäusekolonie

Ein Elektriker entdeckte die Beschädigung an den Leitungen, ein Kammerjäger öffnete schließlich eine abnehmbare Metallverkleidung, hinter der sich, so die Klägerin, „das ganze Elend befand: Eine äußert lebendige Mäusefamilie, die es sich in der Metallkassette heimisch gemacht hatte. Elektrofallen, im Fachjargon Smartboxen genannt, und Köder seien ausgelegt und den Mäusen schnell der Garaus gemacht worden.

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Der Mangel habe schon bei Lieferung des Ofens vorgelegen, ist sich die Klägerin sicher, die auf Gewährleistung besteht. Denn der Schädlingsbekämpfer habe festgestellt: Anhand der Lauf- und Kotspuren müsse der Befall bereits länger  vorgelegen haben und könne sich nicht erst in den drei Wochen nach Lieferung ereignet haben. Mit anderen Worten: Die Mäusefamilie müsse beim Backofentransport aus dem Vorgebirge nach Süden schon mitgereist sein.

Verkäufer scheint an gütlicher Einigung interessiert

Nach einem ersten Prozesstermin vor der 17. Zivilkammer am Donnerstag scheint eine gütliche Einigung nicht ausgeschlossen, denn die verklagte Großbäckerei war an einer „vernünftigen Lösung“ interessiert. Immerhin konnte der Geschäftsführer nicht ausschließen, dass sie – natürlich unwissentlich – den Ofen inklusive Mäuse verkauft hatte.

Er signalisierte, dass man sich an der Hälfte der Reparaturkosten beteiligen wolle. Allerdings muss die Schadenshöhe der tierischen Bescherung erst noch ermittelt werden (AZ: LG Bonn 17 O 292/21).

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