Die große Mehrheit der Hundehalter meldet ihre Vierbeiner ordnungsgemäß an und zahlt Hundesteuer. Es gibt aber auch immer wieder Ausnahmen.
TiereNeunkirchen-Seelscheid kontrolliert Hundebestand – Was Halter beachten müssen

Im April beginnt in Neunkirchen-Seelscheid die Hundebestandsaufnahme. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Ab dem 8. April beginnt in Neunkirchen-Seelscheid die Hundebestandsaufnahme. Dafür hat die Gemeinde ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt.
Die große Mehrheit der Hundehalter würden ihre Vierbeiner ordnungsgemäß anmelden und Hundesteuer zahlen. Es gebe aber auch immer wieder Ausnahmen und von daher würde die Verwaltung alle fünf bis sechs Jahre eine Hundebestandskontrolle durchführen, heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltung. Letztmals sei das 2018 durchgeführt worden.
Einige Hunde müssen auch bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jeder einzelne Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Verwaltung anzumelden ist. In bestimmten Fällen kann eine Ermäßigung oder sogar eine befristete Befreiung von der Hundesteuer in Betracht kommen. Zum Beispiel, wenn es sich um einen Hund aus dem Tierheim handelt.
Alles zum Thema Neunkirchen-Seelscheid
- Schock in der Nachspielzeit Neunkirchen-Seelscheid II steigt in letzter Sekunde ab
- Dreikampf um den Klassenerhalt FSV Neunkirchen-Seelscheid II fiebert Showdown entgegen
- Minenfeld Politik darf in Neunkirchen-Seelscheid nicht mehr mitfeiern
- Nach Kritik an AfD-Stand Werbegemeinschaft Neunkirchen-Seelscheid sperrt nun alle Parteien aus
- Fußball-Bezirksliga 2 VfR Hangelar feiert vorzeitige Rettung
- Formfehler Gemeinderat Neunkirchen-Seelscheid beschäftigt sich erneut mit Unterbringung Geflüchteter
- Aus 0:2 mach 6:2 Hertha Rheidt stürzt Hangelar in große Abstiegsnöte
Hunde, die ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm wiegen oder größer als 40 Zentimeter sind, müssen zusätzlich auch bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden.
Bei Kontrollen werden auch Hundesteuermarken kontrolliert
Die Haltung von bestimmten Rassen muss unabhängig von Größe und Gewicht angezeigt und genehmigt werden, da für die Haltung dieser Tiere besondere Auflagen zu erfüllen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der anstehenden Kontrollen auch der Nachweis der mitzuführenden, aktuellen Hundesteuermarke kontrolliert wird. Ein Verstoß sowie das Nichtmitführen der Hundesteuermarke kann für den Hundehalter zu einem Verwarn- oder auch Bußgeld führen.