Hat ein Autofahrer den Sturz eines Triathleten in Ruppichteroth verursacht? Darum ging es in einem Prozess vor dem Siegburger Amtsgericht.
Triathlet verletztAutofahrer soll radelnden Soldaten in Ruppichteroth mit Wasser bespritzt haben

Ein Autofahrer soll auf einer Bundesstraße einen Rennradfahrer erschreckt und so dessen Sturz verursacht haben. (Symbolbild)
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Woher nur kam das Wasser? Das war nur eine Frage, die in einem Prozess vor dem Siegburger Amtsgericht unbeantwortet blieb. Ein Fahrradfahrer, der auf der Bundesstraße 478 bei Burg Herrnstein verunglückt war, hatte geschildert, dass ihn ein Autofahrer beim Überholvorgang mit Flüssigkeit aus der Scheibenwaschanlage bespritzt hatte.
Allein: Die zum Unfallort gerufene Polizei hatte festgestellt, dass die Pumpe der Scheibenwaschanlage defekt war. Das Nass war hingegen nur der Auslöser einer Kettenreaktion. Der Sportler, der für einen Triathlon trainierte, zeigte dem Mann am Steuer eine beleidigende Geste, der 24-Jährige aus Much stoppte daraufhin, stieg aus und soll mit einer Handbewegung den Rennradler so erschreckt haben, dass dieser auswich, stürzte und im Graben landete.
Auf der Bundesstraße in Ruppichteroth war der Rennradler mit mehr als 50 km/h unterwegs
Der Vorfall Ende Mai 2025 empört den Geschädigten sichtlich bis heute, daraus machte der 30-Jährige im Zeugenstand keinen Hehl. Er sei flott unterwegs gewesen, auf der abschüssigen Straße habe er „sicher mehr als 50 km/h“ drauf gehabt. Gegen 19 Uhr an diesem Feiertag Christi Himmelfahrt habe nicht viel Verkehr geherrscht. Der Autofahrer habe ihn mit zu geringem Mindestabstand überholt, ihn bespritzt und ausgebremst.
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Ob er gestikulierte und den Pkw-Fahrer eventuell dadurch verärgerte, daran könne er sich nicht erinnern. Dieser sei ausgestiegen und habe mit einem Gegenstand in der Hand eine Wurfbewegung gemacht. Reflexartig habe er ausweichen wollen, dabei den Lenker seines 12.000 Euro teuren Fahrrads verrissen und sei über die Gegenfahrbahn in den Graben gerutscht: „Wenn ein Auto entgegengekommen wäre, säße ich heute nicht mehr hier.“
Er trug Schürfwunden und Prellungen an Hüfte und Kopf davon, bei einer späteren MRT-Untersuchung zeigte sich darüber hinaus eine Schulterverletzung, so der Berufssoldat. Er vermutete „Hass auf Radfahrer“ als Triebfeder des vermeintlichen Unfallverursachers. Das erlebe er immer wieder: „Ich fahre 15.000 Kilometer im Jahr.“
Ein unbeteiligter Zeuge, unterwegs im Auto, hatte ebenfalls Spritzwasser abbekommen, die beleidigende Geste des Radfahrers und den Stopp des Pkw-Fahrers im Rückspiegel gesehen und daraufhin sein Tempo gedrosselt: „Ich dachte mir schon, jetzt passiert was.“ Ein Ausbremsen habe er nicht wahrgenommen. Die Handbewegung könne ein Ausholen gewesen sein.
Der Angeklagte hingegen schilderte, nur gestikuliert zu haben, in der Hand eine Getränkedose, die ihm beim Aussteigen aus der Jackentasche gefallen war. Diese Aussage wurde von der Beifahrerin, seiner Freundin, gestützt. Laut Anklage wollte er den Sportler zur Rede stellen, in der Hauptverhandlung stellte der 24-Jährige das anders dar.
Berufssoldat verklagt den Mann aus Much auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Er habe sich erkundigen wollen, ob dieser ein Problem habe. Nach dem Unglück habe er einen Rettungswagen gerufen, dem Triathleten eine Rettungsdecke und etwas zu trinken angeboten, außerdem sein Bedauern geäußert. Das bestätigte der unbeteiligte Zeuge, der Geschädigte widersprach dem.
Richter Hauke Rudat resümierte, dass eine etwaige Schuld des Autofahrers nicht feststellbar sei. Selbst wenn dieser die Scheibenwaschanlage betätigt hätte, könne man ihm keine Absicht nachweisen. Er habe zwar die Arme bewegt, aber nachweislich keinen Gegenstand in Richtung des Radlers geworfen.
Das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen Angeklagten wurde eingestellt, die Kosten trägt die Landeskasse. Der Streit geht im Zivilverfahren weiter. Der Geschädigte klagt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
