Das neue Absetzbecken soll helfen, die Sedimentbelastung für den Bickenbach zu reduzieren.
Verschmutzung reduzierenRhein-Sieg-Kreis stimmt Bau von Absetzbecken am Steinbruch Imhausen zu

Den Imhauser Steinbruch soll erweitert werden. Dagegen wehren sich Anwohner, was die Gemeinde unterstützt. (Archivbild)
Copyright: Klaus Heuschötter
Das geplante neue Absetzbecken auf dem Gelände des Steinbruchs in Imhausen kann gebaut werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises erteilte dafür die Genehmigung, wie Amtsleiter Jörg Bambeck bestätigte. Es ist allerdings nur eine Teilgenehmigung, die lediglich für den Bau des Absetzbeckens gilt.
Die Gemeinde Windeck hatte beim vorangegangenen Anhörungsverfahren ihr Einvernehmen verweigert. Das wurde vom Kreis als nicht rechtmäßig zurückgewiesen, die Kreisbehörde erteilte das Einvernehmen anstelle von Windeck.
Siegfischerei-Genossenschaft hatte auf starke Eintrübung des Baches hingewiesen
Durch den Bau des neuen Absetzbeckens soll nach Darstellung des Steinbruchbetreibers, der Bergisch-Westerwälder Hartsteinwerke aus Linz, die zur Basalt-Actien-Gesellschaft gehören, künftig vor allem die Sedimentbelastung für den Bickenbach reduziert werden, die zuletzt mehrfach beobachtet worden war.
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So hatte die Siegfischerei-Genossenschaft auf eine starke Eintrübung des Baches hingewiesen. Nach Einschätzung der Angelsportler wäre also der Neubau eines Absetzbeckens eine deutliche Verbesserung für die Umwelt. Davon ging auch der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde aus, der auf die Nutzung durch streng geschützte Gelbbauchunken und Geburtshelferkröten hinwies.
Das Naturschutzamt wies damals schon auf die erfreulich gute Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den Betreibern hin, die sich als kooperativ erwiesen hätten, wenn es um den Schutz der Unken und Kröten gegangen sei.
Die Gemeindeverwaltung Windeck prüft derzeit noch, wie Beigeordneter Thomas Becher bestätigte, ob sie gegen die Teilgenehmigung durch den Kreis Rechtsmittel einlegen soll. Schließlich sei der Bau des Beckens vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung des Steinbruchs zu sehen. Und der sei nach Windecker Auffassung planbedürftig, das heißt, dafür müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

