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Prozess am AmtsgerichtStreit unter Autofahrern in Eitorf: Nach „Aussprache“ in Klinik

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Kurz vor dem Eitorfer Schwimmbad kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung.

Ein Faustschlag nach einem Streit unter Autofahrern in Eitorf: Vor Gericht geht es um 6000 Euro Schmerzensgeld, nun zeichnet sich ein Vergleich über 2000 Euro ab.

Im Sitzungssaal von Amtsrichterin Aideen Fuchs machen die beiden Männer, ein Familienvater in den Dreißigern als Beklagter und ein Mann im jungen Großvateralter als Kläger, einen ganz zivilen und vernünftigen Eindruck. Sie fallen einander nicht ins Wort, sie plustern sich nicht auf, sie geben nicht den Rambo. Hätten sie diese Manieren auch am 23. Oktober 2025 im Herzen von Eitorf gezeigt, säßen sie heute nicht im Siegburger Amtsgericht. Aber damals waren die beiden als Autofahrer unterwegs und leisteten sich eine „Aussprache“, die für den einen mit erheblichen Gesichtsverletzungen und für den anderen mit einer 6000-Euro-Schmerzensgeld-Klage am Hals endete.

Die Darstellung des Klägers

Am jenem Donnerstag hatte der Kläger, ein Berufskraftfahrer, das private Auto von seiner Frau übernommen und war auf dem Weg zum Training, so berichtete er jetzt der Richterin. Einmal habe er warten müssen, woraufhin sein Hintermann sofort zu hupen begonnen habe.

Er habe dem eiligen Fahrer bedeutet, er solle vorbeifahren. Das habe der auch getan, dabei aber eine unbekannte Substanz auf sein Auto gesprüht. Das war dem Älteren zu viel, er folgte dem Älteren. Etwa 20 Meter vor dem Eitorfer Schwimmbad standen sich beide schließlich Auge in Auge gegenüber. Der Ältere fragte nach seiner Darstellung den Jüngeren nach der gesprühten Substanz – und ging dann bewusstlos zu Boden und wachte erst im Krankenhaus wieder auf.

Die Verletzungen

Die Folgen der Aussprache: Nasenbein gebrochen, Oberkieferknochen gebrochen, Zahn abgesplittert, monatelang Schmerzen und Schwindel, Arbeitsunfähigkeit bis ins neue Jahr.

Das Siegburger Amtsgericht.

Der Beklagte schildert es anders

Der schlagfertige junge Familienvater schilderte alles naturgemäß völlig anders. „Ich war mit meiner Frau, meinen beiden Kindern und einem Gastkind auf dem Weg ins Schwimmbad. Ohne erkennbaren Grund blieb der Vordermann mitten auf der Straße stehen. Da habe ich kurz gehupt.“ Der Ältere habe ihn wütend beschimpft. Der Jüngere gab weiter an, am Auto des anderen vorbeigefahren zu sein. Er habe sich aber „dazu hinreißen lassen“, im Vorbeifahren ein bisschen Desinfektionsspray auf das Auto des anderen zu sprühen.

Am Schwimmbad kam es dann zur finalen Aussprache: Der Mann sei auf ihn zugekommen, habe ihn beschimpft und unvermittelt zugeschlagen.

Er habe sich weggeduckt und einmal zurückgeschlagen – mit dem Ergebnis, dass der andere zu Boden ging und keinen Mucks mehr von sich gab. „Ich habe ihn in die stabile Seitenlage gebracht und Polizei und Rettungsdienst alarmiert.“ Die Polizei habe mit Zeugen gesprochen, was aber leider nicht in den Akten vermerkt sei, aber auch seine Ehefrau könne alles bestätigen.

Aggression oder Selbstverteidigung?

Damit, so die Richterin, gab es zwei sich weitgehend widersprechende Versionen: War der folgenreiche Faustschlag pure Aggression oder war es Selbstverteidigung? Der Ausgang des Verfahrens sei offen. Womöglich werde ein kostspieliges Sachverständigengutachten zu der Frage fällig werde, ob 6000 Euro Schmerzensgeld angemessen seien.

Auch die Einwände der Anwälte beider Parteien konnten die Richterin nicht überzeugen. Der eine sagte, es widerspreche jeder Lebenswahrscheinlichkeit, dass ein junger Familienvater in Begleitung seiner Familie Streit suche, der andere verwies auf das tadellose Vorleben seines Mandanten. Dagegen konterte die Richterin, dass sie sich nicht so sehr an Lebenswahrscheinlichkeiten orientiere, da sie in ihrem Beruf häufig genug erlebe, dass es anders laufe.

Als nach einem kurzen Hin und Her nur noch um 2000 Euro Schmerzensgeld ging, signalisierten beide Seiten ihr Einverständnis.

Allerdings bat der Anwalt des Familienvaters noch um Zeit, um sich mit der Versicherung seines Mandanten beraten zu können. Sollte auch die grünes Licht geben, wäre die mit mehr Vernunft ohnehin vermeidbare Auseinandersetzung endgültig beendet. (sev)