Zentrum in HennefFahrräder dürfen auf Frankfurter Straße nicht mehr überholt werden

Lesezeit 2 Minuten
20220214-que-schild-hennef

An der Frankfurter Straße in Hennef steht nun noch ein weiteres Schild: Einspurige Fahrzeuge, zum Beispiel Fahrräder, dürfen nicht mehr überholt werden.

Hennef – Der Schilderwald auf der Frankfurter Straße im Hennefer Zentrum ist noch etwas dichter geworden. Die Stadt hat angeordnet, dass Radlerinnen und Radler im Abschnitt zwischen Dickstraße und Alte Ladestraße, wo die Straßenlaternen in der Fahrbahnmitte stehen, nicht von Autos und Lastwagen überholt werden dürfen. Dafür wurden mehrere Exemplare des neuen Verkehrszeichens „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ montiert.

Seit September 2019 dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nicht mehr über die Bürgersteige der Frankfurter Straße rollen, sondern müssen die Fahrbahn nutzen. Auf dem Gehweg dürfen nur noch Kinder bis zehn Jahren radeln. Da es seit der Neuregelung immer wieder gefährliche Situationen auf der Straße gegeben habe, so die Stadtverwaltung, habe man das Überholverbot eingeführt.

Vom Bürgersteig auf die Straße

„Haarscharfe Überholvorgänge zwischen den Laternen waren schon immer äußerst gefährlich und sind deshalb nun auch durch das neue Verkehrszeichen verboten“, sagt Bürgermeister Mario Dahm. „Das erhöht die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Frankfurter Straße und ist ein weiterer kleiner Baustein für eine fahrradfreundlichere Stadt.“

Nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung konnte das neue Verkehrszeichen durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt geahndet.

Das könnte Sie auch interessieren:

 Grundsätzlich regelt die neue Straßenverkehrsordnung auch die Mindestabstände zum Überholen von Radfahrenden verbindlich: Innerorts ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern einzuhalten, außerorts von zwei Metern.

Nachtmodus
Rundschau abonnieren