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Geld für Karnevalisten im Rhein-Sieg-KreisMinisterium will Anträge schnell abarbeiten

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Auch das Tanzcorps der Westerwaldsterne verlor in der Pandemie  Einnahmen durch ausgefallene Auftritte.

Rhein-Sieg-Kreis – Seit Monaten warten Karnevalsgesellschaften auf die von Bund und Land zugesagte Erstattung von Kosten, die ihnen durch coronabedingte Absagen von Sitzungen entstanden sind. Es geht um vier- und fünfstellige Beträge, für die komplizierte Anträge zu stellen waren. Auf Anfrage der Redaktion äußerte sich ein Sprecher des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu der Problematik.

Bearbeitung der Anträge nimmt viel Zeit in Anspruch

Beim „Hauptprogramm“, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, sei die Antragsstellung deutlich umfangreicher als beim Landesprogramm „Zukunft Brauchtum“, heißt es in der Antwort. In Düsseldorf nehme die Bearbeitung der Sonderfonds-Anträge aufgrund ihrer sehr großen Zahl viel Zeit in Anspruch. „Über 1700 Antragsteller haben in der Regel mehrere Anträge gestellt“, und es würden nach wie vor täglich weitere Neuanträge für den Zeitraum von Mitte November bis Ende März eingereicht.

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Zugleich, so der Ministeriumssprecher, „laufen die Sonderfonds-Anträge für die Wirtschaftlichkeitshilfe und die Ausfallabsicherung für Kulturveranstalter weiter“. Bei der Bearbeitung gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz, „das heißt: Anträge sind nach Eingangsdatum sortiert“.

Im Januar habe man das Personal in den Bewilligungsstellen aufgestockt. „Es ist davon auszugehen, dass der Rückstau bis Ende Juli aufgearbeitet werden kann.“

Unterstützung von maximal 5000 Euro

Das ergänzende NRW-Programm „Zukunft Brauchtum“ gewähre eine Unterstützung von maximal 5000 Euro je Brauchtumsveranstaltung mit vor dem 1. Januar vertraglich eingegangenen Bindungen. Davon könnten Vereine profitieren, die aus dem Bundesprogramm nur 90 Prozent der Absage-Kosten erstattet bekämen, sowie (in der Regel kleinere) Vereine, die beim Bundesprogramm nicht antragsberechtigt seien oder von dort einen Ablehnungsbescheid erhielten. Da die Bearbeitungszeit der Anträge an das Bundesprogramm länger dauert als erwartet, hat das Land die Antragsfrist für „Zukunft Brauchtum“ um zwei Monate bis zum 31. Juli verlängert.