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In Siegburg verurteiltMann legt in Gaststätte in Sankt Augustin Feuer

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Sankt Augustin/Siegburg – Die Gefahr war immens, und nur dem Zufall ist geschuldet, dass bei einem Brand lediglich ein kleiner Schaden entstand. Der Mann, der das Feuer gelegt hat, stand jetzt vor dem Schöffengericht. Er hatte nicht zum ersten Mal gezündelt.

Tatort im März 2021 war eine Gaststätte in Sankt Augustin. Der 55-jährige Angeklagte zündete mit einem Feuerzeug die Vorhänge an, diese fielen daraufhin von der Gardinenstange und verbrannten auf dem Boden. Ein glücklicher Umstand auch für die Bewohner des Mehrfamilienhauses, die abstrakt in Lebensgefahr schwebten; doch das Feuer griff nicht auf das Gebäude über, sondern erlosch.

Siegburger Gericht wertet Tat als versuchte Brandstiftung

Daher wertete das Gericht den Vorfall nur als versuchte Brandstiftung im minderschweren Fall und Sachbeschädigung. Der Angeklagte war geständig, hat den materiellen Schaden, rund 200 Euro, ausgeglichen und eine Psychotherapie begonnen. Unter seinen Vorstrafen findet sich eine weitere Brandstiftung, die ebenfalls keinen großen Schaden anrichtete und mit einer Geldstrafe geahndet wurde.

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In diesem Wiederholungsfall verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die wegen der positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden könne, erläuterte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper. Der Angeklagte stehe in „Lohn und Brot“, er arbeitet als Schulhausmeister. Eine Auflage für die dreijährige Bewährungszeit ist die Fortführung der Psychotherapie, um seine unselige Neigung zu bekämpfen.

Das Gericht werde sich regelmäßig Therapie-Berichte zukommen lassen und entscheiden, wann die Behandlung beendet werden könne, kündigte Prümper an. Falls der Angeklagte diese von sich aus abbreche oder erneut straffällig werde, müsse er damit rechnen, die sieben Monate abzusitzen.