In Siegburg vor Gericht41-Jährige fälscht Gerichtspost, um Verfahren zu verzögern

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Siegburg – Um ein Gerichtsverfahren gegen sich selbst wegen Urkundenfälschung zu verzögern hat eine damals 41 Jahre alte Frau im Herbst 2020 zwei Mal Briefe an eine Zeugin verschickt, die den Eindruck vermittelten, sie kämen vom Amtsgericht. Der Termin werde nicht stattfinden, die Zeugin müsse nicht kommen, hieß es darin. Zuvor hatte die Frau ebenfalls zwei Mal mit gefälschten Überweisungsaufträgen Geld vom Konto ihrer Vermieterin auf ihr eigenes überwiesen.
Vermieterin hatte die Miete falsch berechnet
Mit der Vermieterin hatte sich die alleinstehende Frau überworfen. Diese hatte mehrfach ohne Erlaubnis ihre Wohnung betreten. Dann war noch festgestellt worden, dass die Miete falsch berechnet wurde. Das Sozialamt hatte eine Nebenkostenrechnung als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen.
Seine Mandantin habe weder Geld für eine Kaution noch für eine erste Miete gehabt, um eine neue Wohnung anzumieten, versuchte der Anwalt die Notlage zu schildern und Verständnis zu bekommen.
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Während der Zivilprozess gegen die Vermieterin lief und gleichzeitig der Strafprozess wegen der gefälschten Überweisungen anberaumt wurde, habe die Angeklagte in ihrer Verzweiflung zu den illegalen Mitteln gegriffen, sagte der Anwalt. Die hätten den Strafprozess verzögern sollen, um dort ein positives Ergebnis des Zivilverfahrens einfließen lassen zu können.
Arbeitssuchende muss die Kosten des Verfahrens tragen
Am Ende kam alles anders. Weil dem Anwalt im Zivilverfahren Angaben fehlten, bekam die 41-Jährige nicht soviel Geld zurück, wie erhofft. Im Strafverfahren wurde sie verurteilt. Und auch im neuen Verfahren jetzt, folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft: 150 Tagessätze zu je 10 Euro und die Kosten des Verfahrens muss die Arbeitsuchende zahlen. „Bei allem Verständnis, aber das geht einfach nicht: Gerichtspost in Umlauf bringen, die keine ist,“ sagte die Juristin.



