Amtsgericht SiegburgGastgeber erst beklaut und dann mit ihnen geraucht

Amtsgericht Siegburg
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Siegburg – Zuerst machte ein Dieb bei seinen früheren Nachbarn Beute, dann rauchte er mit den ahnungslosen Opfern und deren Gästen vor der Tür noch eine Zigarette. Das soll in der Silvesternacht in einem Dorf zwischen Seelscheid und Neunkirchen geschehen sein.
Auch zahlreiche Vorstrafen führten zur Haftstrafe
Der 40-jährige Angeklagte konnte sich zwar nicht an Einzelheiten erinnern, räumte die meisten der ihm vorgeworfenen Taten aber ein. Das Schöffengericht schickte ihn für 15 Monate in Haft. Eine vergleichsweise hohe Strafe, die zu tun hat mit dem Lebenslauf des Kleinkriminellen. Er ist bereits 20-mal meist wegen Beschaffungskriminalität mit dem Gesetz in Konflikt geraten, kassierte zahlreiche Geldstrafen.
Weil er diese nicht bezahlte, musste er immer wieder Ersatzstrafen in der JVA absitzen. Auch zum Prozess wurde er aus der Haft vorgeführt, in Fußfesseln.
Verhandelt wurde nicht nur der Diebstahl bei den Nachbarn in der Neujahrsnacht 2019/2020, wo er es unter anderem auf Computerzubehör und die Sprachbox „Alexa“ abgesehen hatte und die Ermittler durch Blut am Tatort auf seine Spur kamen. Angeklagt waren auch zwei weitere Diebstähle in Elektronikgeschäften im Juni und im September 2020, wo er noch am Tatort geschnappt wurde. Er nutzte für diese Taten eine Corona-Haftpause: Seit März 2020 saß der Angeklagte ein, im April 2020 schickte die JVA ihn und andere vorübergehend nach Hause, Rückkehrtermin Juni 2021.
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In der Silvesternacht soll er auch versucht haben, eine Terrassentür in seiner früheren Wohnung aufzubrechen. Der Kunststoffrahmen habe danach Kratzer gehabt, sagte seine Ex-Frau im Zeugenstand. Dieser Tatvorwurf wurde eingestellt.
Angeklagter reagiert achselzuckend
Der Angeklagte beteuerte in diesem Fall seine Unschuld. Er habe zu diesem Zeitpunkt noch einen Schlüssel zur früheren gemeinsamen Wohnung gehabt, wo die Ex-Frau mit der kleinen Tochter lebte.
Die Strafe nahm er mit einem Achselzucken hin. Sie verlängere zwar seine Haftzeit bis Mitte 2024, verwehre ihm aber voraussichtlich nicht den Wechsel in den offenen Vollzug, meinte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. Derzeit arbeitet der Angeklagte in der Gefängnis-Schlosserei.
Mit einer Stelle in einem Betrieb draußen könnte er nicht nur mehr Geld verdienen, die offenen Strafen abzahlen und früher wieder in Freiheit sein, sondern auch wieder Fuß fassen, sagte der gelernte Metallbauer und Einzelhandelskaufmann. Sein wichtigstes Ziel: „Ich möchte den Kontakt zu meiner Tochter nicht verlieren.“



