Beigeordneter in SiegburgSPD-Fraktion sieht keine Verfahrensfehler bei der Wahl

Die Entscheidung zur Beanstandung kam vom Kreis.
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Siegburg – Die Beanstandung der Wahl des Ersten Beigeordneten durch die Kommunalaufsicht im Siegburger Kreishaus stößt bei der SPD-Stadtratsfraktion auf Unverständnis. „Die rechtlichen Vorgaben lassen nach unserer Auffassung Raum für unterschiedliche Auslegungen. Die sehr enge Auslegung der Kommunalaufsicht lässt die Frage aufkommen, wie dann die Stadt diese Stelle überhaupt besetzen soll, wenn am Ende zwei Auswahlverfahren nicht zum Ziel führen“, sagt Fraktionschef Frank Sauerzweig.
Auf Anweisung der Kommunalaufsicht hatte Bürgermeister Stefan Rosemann in der vergangenen Woche die am 14. Juni in der Sitzung des Stadtrats erfolgte Wahl des Bewerbers zum Nachfolger des langjährigen Ersten Beigeordneten Ralf Reudenbach beanstandet. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht erfüllt der vom Rat Gewählte die Anforderung einer ausreichenden Erfahrung für das Amt „nicht voll umfänglich“. Eine Fachanwaltskanzlei, die den Vorgang im Auftrag der Stadt überprüfte, kam zwischenzeitlich zum gleichen Ergebnis.
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Nach Auffassung der SPD-Fraktion hat die Stadtverwaltung bei Organisation und Durchführung der Wahl keine Fehler gemacht. „Das gesamte Verfahren war transparent und der Rat wurde explizit darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Stellenausschreibung und nach der Gemeindeordnung eventuell unterschiedliche Bewertungen geben könnte“, stellt Sauerzweig klar.
Der einstimmig gewählte Bewerber habe „fachlich und menschlich überzeugt“, deshalb sei dieser nicht nur von der SPD sondern auch von den übrigen Ratsfraktionen gewählt worden.
Äußerungen von CDU-Fraktionschef Jürgen Becker, der nach der Beanstandung durch den Kreis von einer „Riesenblamage“ für die Stadt gesprochen hatte, weist Sauerzweig als „parteitaktisch geprägt“ und „absolut unzutreffend“ zurück.



