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Streit über weggeworfene MaskeMann greift Student an Siegburger Tankstelle brutal an

2 min
Amtsgericht

Im Siegburger Amtsgericht (Symbolbild)

Siegburg – Müll fliegt aus dem Autofenster. Das hat wohl jeder schon einmal gesehen und sich über den Verschmutzer geärgert. Eine junge Frau aus Sankt Augustin beließ es nicht dabei. Sie sammelte den Abfall auf, entsorgte ihn in einen Mülleimer. Hätte die 19-Jährige geahnt, was folgte, hätte sie das sicher sein gelassen. Die Szene, die sich im Oktober an einer Siegburger Tankstelle abspielte, zog einen Strafprozess nach sich.

Beweise lieferten die Überwachungskameras: Nachdem die 19-Jährige wieder zum Auto ihres Freundes gegangen war, warf der Fahrer des davorstehenden Wagens erneut etwas aus dem Fenster, diesmal seinen Mund-Nase-Schutz und vermutlich die Cellophanhülle einer Zigarettenpackung.

Video zeigt Bilder von Attacke an Siegburger Tankstelle

Nun stieg der Freund (23) der Frau aus. Er nahm die Schutzmaske und warf sie dem 42-Jährigen zurück ins Auto. Alsdann zeigt das Video, wie der Ältere aussteigt, dem Jüngeren hinterher spurtet und ihn attackiert.

„Sie hauen ihn von hinten mit vollkommen überzogener Brutalität weg“, stellte Richter Daniel Hahn fest. Der Angeklagte räumte Tritte gegen die Beine des 23-Jährigen ein, der mehrere Prellungen erlitt. „Wenn ich ihn hätte verletzen wollen, hätte ich das in Sekunden tun können“, sagte der kampfsporterfahrene, frühere Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Er habe sich durch den Wurf der Maske in sein Auto provoziert gefühlt. „Ich war sauer über diese Dreistigkeit und wollte ihn zur Rede stellen.“

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Sowohl die 19-Jährige als auch die Begleiterin des 42-Jährigen schritten ein, um Schlimmeres zu verhindern, wobei die Jüngere wohl durch einen Schubser hinfiel. Keinen Aufschluss gaben die tonlosen Videos darüber, was die Beteiligten sprachen. Die Parteien bezichtigten sich gegenseitig der Beleidigung. Auch bei der Schilderung einer späteren, zufälligen Begegnung der Männer in der Siegburger Innenstadt unterschieden sich die Aussagen.

Der Ältere gab an, den 23-Jährigen in friedlicher Absicht angesprochen zu haben. Der aber hatte nach eigenen Worten Angst und flüchtete sich in ein Geschäft, vor dem der andere noch 20 Minuten auf und ab gegangen sei.

Richter Hahn entsprach im Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wegen leichter Körperverletzung. Weil der Angeklagte schon Vorstrafen wegen Beleidigungen, Sachbeschädigung und Körperverletzung hatte, muss er zum Bewährungshelfer. Zudem beantragte der Anwalt der Nebenkläger erfolgreich die Zahlung von Schmerzensgeld.