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Messerattacke in Siegburger DiskothekTäter aus der Klangfabrik darf in die Türkei abgeschoben werden

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Der tödliche Angriff ereignete sich 2022 in der Siegburger Diskothek Klangfabrik, die mittlerweile geschlossen ist. (Archivbild)

Der tödliche Angriff ereignete sich 2022 in der Siegburger Diskothek Klangfabrik, die mittlerweile geschlossen ist. (Archivbild)

Ein 28-Jähriger sitzt wegen Totschlags in Haft. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln seine Ausweisung in die Türkei bestätigt – aus einem bestimmten Grund.

Ein wegen einer tödlichen Messerstecherei in einer Diskothek zu zehn Jahren Haft verurteilter Mann durfte laut einer Gerichtsentscheidung aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte laut Mitteilung vom Donnerstag die Ausweisung des in Deutschland geborenen Türken und dessen angedrohte Abschiebung in die Türkei.

Der heute 28-Jährige hatte 2022 bei einer Auseinandersetzung in einer Siegburger Diskothek einen Mann erstochen. Er wurde wegen Totschlags verurteilt und sitzt seit August 2022 in Haft. Wegen der Schwere der Tat und des besonders rücksichtslosen Verhaltens des Mannes bestehe ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an seiner Ausweisung, erklärte das Gericht.

Tödliche Attacke in Siegburg: Gericht sieht Gefahr weiterer Straftaten

Auch bestehe weiterhin eine Wiederholungsgefahr, unter anderem wegen einer nur unzureichenden Aufarbeitung der Tat. Zudem war der Mann erst zwei Monate vor dem Totschlag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Es sei auch davon auszugehen, dass ihm eine Eingliederung in die Verhältnisse in der Türkei gelingen werde, auch wenn er sich dort bislang lediglich zu Urlaubszwecken aufgehalten habe, hieß es weiter. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden. (afp)